EMPFÄNGERÜBERPRÜFUNGEN BEI ÜBERWEISUNGEN

EMPFÄNGERÜBERPRÜFUNGEN BEI ÜBERWEISUNGEN SHBB Bad Oldesloe

Am 09. Oktober wird die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen im europäischen Zahlungsverkehr als gesetzliche Pflicht eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen bei allen Überweisungen die IBAN und der Name des Empfängers miteinander abgeglichen werden – auch bei analogen (beleghaften) Überweisungen. Diese Maßnahme soll helfen, betrügerische Aktivitäten beim Bezahlen zu bekämpfen.

Die Empfängerüberprüfung im Onlinebanking

Im Onlinebanking wird zukünftig ein Ampelsystem eingesetzt, das sich nach Eingabe der IBAN einschaltet. Die dann gezeigte Farbe soll Aufschluss darüber geben, wie gut IBAN und Empfängername „matchen“ (zusammenpassen).

  • Grün („Match“): IBAN und Empfängername stimmen überein
  • Gelb („Close Match“): IBAN und Empfängername stimmen fast überein; der korrekte Name wird als Vorschlag angezeigt
  • Rot („No Match“): IBAN und Empfängername stimmen nicht überein; es wird kein Vorschlag angezeigt

Freigabe der Überweisung immer möglich

Selbst wenn die Daten nicht übereinstimmen, kann die Überweisung freigegeben werden. Hierbei überwiegt dann allerdings das Risiko, dass das Geld an die falsche Person überwiesen wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass eine Prüfung der Daten nicht möglich ist (beispielsweise bei technischen Problemen). Auch bei Tippfehlern im Namen bei einer Überweisung soll das Ampelsystem sinnvoll greifen und nur bei Fehlern oder Ungereimtheiten, die geprüft werden sollten, auf Gelb oder Rot springen.

Die Empfängerüberprüfung bei beleghaften Überweisungen

Auch bei analogen Papierüberweisungen soll eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden. In diesem Fall wird in der Bank am Schalter geprüft. Beleghafte Überweisungen, die in den Briefkasten einer Bank eingeworfen werden, werden nicht überprüft.