Vereinfachte Steuererklärung für Rentner

Kreditzweitmarktgesetz auf andere Bereiche ausgedehnt SHBB Bad Oldesloe

In den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ist ein Pilotprojekt zur Vereinfachung der Steuererklärungen von Rentnern und Pensionären gestartet.

Um es den Alterseinkünftebeziehern zu erleichtern, ihren Steuererklärungspflichten nachzukommen, wurde eine Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften entwickelt, die lediglich aus zwei DIN A 4-Seiten besteht. In einem Pilotprojekt soll dieses nun zunächst in vier Bundesländern auf die Praxistauglichkeit getestet werden. Der zusätzliche Service richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören beispielsweise die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder Pensionen sowie  Krankenversicherungsbeiträge. In das neue Steuerformular können dann ergänzend Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen werden. Damit sind sämtliche steuerliche Pflichten erledigt. Wenn allerdings noch weitere Einkünfte, wie zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb, vorliegen, kann diese vereinfachte Steuererklärung nicht genutzt werden.