Grundsteuerreform

Grundsteuerreform 2019 SHBB Bad Oldesloe

Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Regelung der Grundsteuer herbeiführen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber mit Urteil aus April 2018 verpflichtet. Wir berichteten darüber zuletzt in einem Beitrag vom 01. Juli 2019.

Im April 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf eines neuen Grundsteuergesetzes vorgelegt. Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit diesem Entwurf ist es bisher nicht gekommen. Das Bundeskanzleramt hatte Vorbehalte gegen den Entwurf angemeldet. Mittlerweile haben sich die Koalitionsspitzen auf eine Verfahrensweise verständigt: Den Bundesländern
sollen Öffnungsklauseln für eigene länderspezifische Regelungen gewährt werden. Es bleibt weiter abzuwarten, wie sich das Gesetzgebungsverfahen entwickelt.