Für die steuerliche Bewertung von mehrjährigen Kulturen in Baumschulbetrieben erlaubt die Finanzverwaltung seit vielen Jahrzehnten anstelle einer jährlichen Einzelbewertung ein einfaches pauschales Verfahren. Die bisherige Fassung des sogenannten Baumschulerlasses des Bundesfinanzministeriums (BMF) sollte ursprünglich bereits letztmals für das Wirtschaftsjahr 2017/18 beziehungsweise 2018 anwendbar sein. Im Oktober 2018 hatte das BMF die Anwendung des Erlasses zunächst bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/21 beziehungsweise 2021 verlängert. Mit Schreiben aus November 2021 hat das BMF nunmehr die Verlängerung bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/23 beziehungsweise 2023 ausgedehnt.