Corona-Hilfen

Corona-Hilfen Frist für Schlussabrechnung verängert SHBB Bad Oldesloe

Frist für Schlussabrechnung: Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Überbrückungshilfen zu verlängern. Bis zum 31.10.2023 war es möglich, für die Einreichung der Schlussabrechnung eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 zu beantragen. Bereits beantragte oder gewährte Fristverlängerungen bis zum 31.12.2023 werden automatisch bis zum 31.03.2024 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Fristen für die Einreichung der
Schlussabrechnungen soll es nicht mehr geben.

Die Schlussabrechnung ist vorgeschrieben, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragen Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Dies kann zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.