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Mitteilungspflicht bis Ende 2022 ausgesetzt Kassen SHbb Bad Oldesloe

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme bestimmte Informationen über das verwendete System zu übermitteln.

Laut Abgabenordnung soll dies mit einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erfolgen. Da ein solcher Vordruck bisher nicht vorliegt, ist laut Bundesfinanzministerium vorerst von einer Mitteilung abzusehen. Eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit soll 2023 zur Verfügung stehen.