Die Bundesregierung hat zwingend notwendige Steuergesetzänderungen, die mit dem Wachstumschancengesetz verabschiedet werden sollten, zum Jahreswechsel 2023/24 in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen. Bundestag und Bundesrat haben diesem bereits zugestimmt.
Einkommensteuer
In der Einkommensteuer wird nun doch auf die Besteuerung der sogenannten Dezemberhilfe zugunsten der Steuerpflichtigen verzichtet. Im Dezember 2022 übernahm die Bundesregierung die Kosten für den Gas- und Wärmeabschlag, um die Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Energiepreise zu unterstützen. Diese Hilfsmaßnahmen waren ursprünglich als sozialer Ausgleich einkommensteuerpflichtig. Der bürokratische Aufwand rechtfertigt den Verzicht auf die Besteuerung.
Grunderwerbsteuer
Zum 01.01.2024 traten wesentliche Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft, insbesondere die weitgehende Aufhebung der Regelungen zur gesamthänderischen Vermögensbindung. Wie bei Kapitalgesellschaften erfolgt zivilrechtlich nun eine strikte Trennung der Vermögenssphären zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter. Insbesondere ergeben sich hierdurch Auswirkungen auf das Grunderwerbsteuerrecht.
Wenngleich die Bundesregierung mit der Prüfung eines etwaigen Anpassungsbedarfs des Grunderwerbsteuergesetzes bereits vor einigen Jahren begonnen hat, konnte der Gesetzgeber diese nicht rechtzeitig abschließen. Im Hinblick auf unterschiedliche rechtliche Beurteilungen wird der Status quo im Grunderwerbsteuergesetz nun für drei Jahre befristet bis Ende 2026 fortgeführt.
In der dadurch gewonnenen Zeit soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Prüfung des Anpassungsbedarfs des Grunderwerbsteuergesetzes intensiv fortsetzen. Ziel ist eine rechtssichere gesetzliche Regelung, die auch in einer Neugestaltung des Gesetzes münden kann. Es soll Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung herbeigeführt werden.