In Deutschland werden elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zwischen inländischen Unternehmern bald verpflichtend sein. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für Unternehmer haben wir Informationen und Hintergründe zur E-Rechnung nun auch auf einer speziellen Internetseite für Sie zusammengestellt. Sie finden das Angebot unter www.shbb-lbv.de/e-rechnung
Die Verpflichtung zur E-Rechnung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Zwar gibt es bestimmte Übergangsregelungen für die Ausstellung von Rechnungen in dem neuen, digitalen Format. Dennoch müssen alle Unternehmer ab dem kommenden Jahr zumindest zum Empfang der E-Rechnung bereit sein. Auf unserer neuen Webseite beantworten wir häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung, etwa zum vorgeschriebenen Rechnungsformat, zur digitalen Übermittlung oder auch zu den Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie sich als Unternehmer vorbereiten können, und erklären Ihnen, warum die Umstellung zwar zunächst Ihr Handeln erfordert, sich dann aber positiv auf Ihr Unternehmen auswirken sollte. Denken Sie daran: Je strukturierter Sie die Einführung der E-Rechnung angehen, desto reibungsloser gestaltet sich die Realisierung!