Mit einem Sonderfonds sichert die Bundesregierung die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer coronabedingten Veranstaltungsabsage ab.
Das Risiko eines pandemiebedingten Ausfalls einer Messe oder Ausstellung wird durch übliche Versicherungsleistungen nicht mehr abgedeckt. Um Veranstaltern einen Anreiz zu geben, ihre Planungsaktivitäten aufzunehmen oder fortzuführen, hat die Bundesregierung den Sonderfonds Messen und Ausstellungen eingerichtet. Er soll Schäden absichern, die aus einem coronabedingten Veranstaltungsverbot entstehen können. Über den Sonderfonds können Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung abgesichert werden, die in Deutschland stattfinden und von einer zuständigen Behörde festgesetzt werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen organisieren und durchführen, ebenso gemeinnützige Unternehmen, sofern sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Als Veranstalter gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko trägt.
Die Ausfallabsicherung sichert Veranstaltungen ab, die bis zum 30. September 2022 geplant sind. Um im Bedarfsfall Leistungen zu beziehen, müssen Veranstalter ihre Messe oder Ausstellung mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungsstart und spätestens bis zum 28. Februar 2022 auf einer eingerichteten IT-Plattform registrieren. Erstattungsfähig sind bis zu 80 Prozent der aus einem Veranstaltungsverbot resultierenden Schäden, maximal acht Millionen Euro pro Veranstaltung. Der Fonds deckt unter anderem Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze und beauftragte Dienstleister ab. Nicht ausgeglichen werden Schäden bis 20.000 Euro (Bagatellgrenze). Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass das Verbot der Veranstaltung auf einer öffentlichrechtlichen Bestimmung oder behördlichen Anordnung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beruht und nach der Registrierung ausgesprochen wurde. Weitere Informationen unter www.sonderfonds-messe.de