Vermietung über das Internet

Gebäudesanierung SHBB Bad Oldesloe

Im Fokus der Steuerprüfer: Wer einzelne oder sämtliche Räume seiner Wohnung oder seines Hauses Dritten entgeltlich zur Nutzung überlässt, muss die Einnahmen hieraus dem Finanzamt mitteilen. Wurden die erzielten Umsätze und Einkünfte nicht oder nicht vollständig erklärt, könnte bald ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung drohen. Die deutschen Steuerbehörden haben nämlich aktuell die irischen Finanzbehörden um Amtshilfe gebeten. Im Fokus sind insbesondere Personen, die über Airbnb oder ähnliche Internetplattformen ihre Wohnung oder einzelne Räume davon zur Vermietung anbieten.

In einer aktuellen Antwort der Bundesregierung aus Oktober dieses Jahres auf eine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter wird die Anfrage an die irischen Steuerbehörden bestätigt. Seit Mai 2017 können durch den automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU sogenannte Gruppenanfragen gestellt werden. Der deutsche Fiskus möchte im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe vom irischen Staat Daten über Einnahmen deutscher Steuerpflichtiger aus Airbnb-Vermietungen erhalten, um diese mit den eingereichten Steuererklärungen abzugleichen. Die irischen Steuerbehörden haben sechs Monate Zeit, hierauf zu antworten.

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Neue Beitragsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz: GKV-Versichertengesetz auf den Weg gebracht. Kernstück ist die Wiedereinführung einer paritätischen Beitragstragung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darüber hinaus soll die Beitragsbelastung von Selbständigen mit geringem Einkommen gesenkt werden. Das Gesetz wurde im November 2018 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Paritätische Finanzierung
Seit 2015 setzt sich der Krankenversicherungsbeitrag von versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern zusammen aus einem bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent und wird jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Den Zusatzbeitrag – im Jahr 2018 im Bundesdurchschnitt 1,0 Prozent – müssen die Mitglieder bislang allein zahlen. Ab 2019 sind die gesamten Krankenversicherungsbeiträge einschließlich der Zusatzbeiträge wieder hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen.

Absenkung der Mindestbeiträge für Selbständige
Bei Selbständigen bemisst sich die Beitragshöhe nach ihrem Einkommen. Selbständige sind daher verpflichtet, ihr Einkommen nachzuweisen – in der Regel durch Vorlage des aktuellen Einkommensteuerbescheids. Ansonsten wird der Höchstbetrag von 4.537,50 unterstellt.

Das Gesetz sieht bei allen hauptberuflich Selbständigen ein bestimmtes Mindesteinkommen vor. Derzeit bemisst sich dieses nach dem 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße und beträgt für 2018 2.283,75 Euro. Unterschreitet das tatsächlich nachgewiesene Einkommen diesen Betrag, werden die Beiträge auf Grundlage des höheren Mindesteinkommens festgesetzt. Ab 2019 wird das Mindesteinkommen auf den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße abgesenkt. In 2019 beträgt diese damit 1.038,33 Euro pro Monat. Diese Grenze gilt einheitlich für alle haupt- und nebenberuflich Versicherten. Die Sonderregelungen für Härtefälle und Existenzgründer entfallen damit ebenfalls.

Grenzwerte in der Sozialversicherung

Grenzwerte in der Sozialversicherung

Alle Jahre wieder: Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2019 die Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenzen geben an, bis zu welchem Betrag Arbeitsentgelte sozialversicherungspflichtig sind. Übersteigt der Bruttolohn die Bemessungsgrenzen, werden die Beiträge zur Sozialversicherung nur bis zur Höhe des jeweiligen Grenzwertes erhoben, und der übersteigende Teil ist sozialversicherungsfrei.

Die bundeseinheitlich für die Kranken- und Pflegeversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze wird ab 2019 auf 4.537,50 Euro pro Monat angehoben. Hiervon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese gibt an, bis zu welchem monatlichen Einkommen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Grenzwert, kann er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Grenzwerte in der Sozialversicherung

Mindestlohn

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung SHBB Bad Oldesloe

Erhöhung ab 2019 in zwei Stufen: Mit der Einführung des bundesweiten Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hatte der Gesetzgeber der Mindestlohnkommission die Aufgabe übertragen, alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohnes zu entscheiden. Im Juni 2018 hat die Kommission beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Stunde zu erhöhen. Die neuen Mindestlohnhöhen sind von allen Arbeitgebern in allen Branchen zu berücksichtigen, wenn das Mindestlohngesetz ohne Ausnahme anzuwenden ist. Arbeitgeber haben allerdings zu prüfen, ob für ihre Branche Tarifverträge mit höheren Löhnen als der gesetzliche Mindestlohn existieren. Solche  Tarifverträge, die auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder des Tarifvertragsgesetzes durch die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, haben Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn. Zudem können auf regionaler Ebene Tarifverträge mit höheren Mindestlöhnen maßgebend sein, die gerade nicht für allgemeinverbindlich erklärt sind. Solche Tarifverträge finden aber nur dann auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung, wenn

  • beide Parteien tarifgebunden sind, weil der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft organisiert ist,
  • oder die Anwendung des Tarifvertrags eindeutig im Arbeitsvertrag vereinbart wurde
  • oder eine entsprechende einzelbetriebliche Übung besteht.

Schließlich sind vom Arbeitgeber auch landesrechtliche Mindestlohnregelungen zu beachten, die dem gesetzlichen Mindestlohn vorgehen. So sieht beispielsweise das Tariftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein einen Mindestlohn von derzeit 9,99 Euro brutto pro Arbeitsstunde vor. Nach dem Landesmindestlohngesetz Schleswig-Holstein haben Arbeitgeber mindestens 9,18 Euro brutto pro Stunde zu zahlen, wenn Zuwendungen aus dem Landeshaushalt gewährt werden. Angesichts der bevorstehenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist das Landesmindestlohngesetz Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2019 aufgehoben worden.

Gesellschafterliste

Gesellschafterdarlehen SHBB Bad Oldesloe

Neue Vorschriften beachten: Nach dem GmbH-Gesetz muss nach jeder personellen Veränderung innerhalb des Gesellschafterkreises einer Kapitalgesellschaft oder des Umfangs der Beteiligung eines Gesellschafters durch den Geschäftsführer eine unterschriebene Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht werden.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 hat der Gesetzgeber die sogenannte Gesellschafterlistenverordnung verkündet. Ziel der sehr formell gestalteten Vorschriften ist, die Handelsregister in die Lage zu versetzen, Gesellschafter und deren Geschäftsanteile möglichst schnell zu identifizieren. So schreibt die neue Verordnung vor, dass zukünftig nicht nur die Gesellschafter fortlaufend mit arabischen – und nicht mit römischen – Zahlen aufzulisten sind, und dass Änderungen im Vergleich zu früher eingereichten Listen nunmehr in einer gesonderten Veränderungsspalte kenntlich zu machen sind. Die prozentualen Beteiligungsverhältnisse sind mit mindestens einer Nachkommastelle darzustellen, damit insbesondere festgestellt werden kann, ob ein Gesellschafter mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile hält und dadurch als sogenannter wirtschaftlich Berechtigter einzuordnen ist.

Eine gewisse Erleichterung für die Praxis ist, dass zukünftig Notare, die Veränderungen der Verhältnisse beurkundet haben, die Gesellschafterliste anstelle der Geschäftsführer zu unterschreiben und zum Handelsregister einzureichen haben.

Spenden einer GmbH

Vorabgewinn bei einer GmbH & Co KG SHBB Bad Oldesloe

Mögliche vGA prüfen! Das Finanzgericht Köln (FG) hat mit aktuellem, nicht rechtskräftigem Urteil aus März 2018 entschieden, dass Spenden einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu beurteilen und nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn die Spenden auf einer persönlichen Nähe zwischen Gesellschafter und Spendenempfänger beruhen.

Im Urteilsfall hatten Eheleute, die zu 80 Prozent an einer GmbH beteiligt waren, eine Stiftung mit dem Zweck der Förderung von Kunst und Kultur gegründet. Die GmbH spendete in mehreren Jahren selbst erworbene Kunstwerke mit einem Gesamtwert in sechsstelliger Höhe an die Stiftung und machte dafür einen Betriebsausgaben- und Spendenabzug geltend. Nachdem das Finanzamt den Abzug versagt hatte, bestätigte das FG die Auffassung der Finanzverwaltung mit der Begründung, dass die Stiftung als nahestehende Person der Gesellschafter-Eheleute anzusehen sei und eine vGA auch vorliegen kann, wenn der Vorteil nicht direkt bei den Gesellschaftern der GmbH eintritt. Die Zuwendungen seien durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, insbesondere, weil die Eheleute auch eigene Spenden an die Stiftung geleistet hätten.