Für die steuerliche Bewertung von mehrjährigen Kulturen in Baumschulbetrieben erlaubt die Finanzverwaltung bereits seit vielen Jahrzehnten anstelle einer jährlichen Einzelbewertung ein einfacheres pauschales Verfahren. Die bisherige Fassung dieses sogenannten Baumschulerlasses des Bundesfinanzministeriums (BMF) sollte eigentlich letztmals für das Wirtschaftsjahr 2017/18 beziehungsweise 2018 anwendbar sein. Mit Schreiben aus Oktober 2018 hat das BMF nun die Anwendung des aktuellen Erlasses verlängert. Die bisherigen Vereinfachungsregelungen können bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/21 beziehungsweise 2021 weiter angewendet werden. Darüber hinaus wird bereits eine weitere Verlängerung bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/23 beziehungsweise 2023 angekündigt. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass nach erfolgreicher Einführung des Projekts „Betriebsvergleich 4.0“ ab dem Kalenderjahr 2021 entsprechende statistisch repräsentative Daten von Baumschulbetrieben vorliegen.