Anhebung der Grenzwerte ab 2019: Das Bundesfinanzministerium hat die bundesweit einheitlichen Abgrenzungsmerkmale der Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2019 neu geregelt. Die grundsätzliche Einordnung in Klein-, Mittel- und Großbetriebe bleibt erhalten. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist das Merkmal „Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Flächen“ weggefallen. Auch für diese Betriebe gilt nur noch das Betriebsmerkmal „Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn“. Ab 2019 gelten folgende Größenmerkmale: