Corona-Überbrückungshilfe II

Konjunkturpaket 2020: Überbrückungshilfe SHBB Bad Oldesloe

Zur weiteren Unterstützung der Konjunktur wurde eine Corona-Überbrückungshilfe II eingerichtet.

Die Förderung umfasst – anschließend an die Überbrückungshilfe I (Monate Juni – August 2020) – die Monate September-Dezember 2020 zu modifizierten Bedingungen und erhöhten Fördersätzen:

  1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle:
    • Umsatzeinbruch von mind. 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April-August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
      oder
    • Umsatzeinbruch von mind. 30% im Durchschnitt in den Monaten April-August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
  1. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 EUR bzw. 15.000 EUR
  1. Fördersatzerhöhung:
    • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten)
    • 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten)
    • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch)
  1. Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten auf 20%
  1. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen

Unverändert ist eine Antragstellung in einem vollständig digitalisierten Verfahren ausschließlich über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) möglich.

Weitere Details entnehmen Sie bitte folgendem Link: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die Förderung ist bis zum 31.12.2020 zu beantragen.

Wie bei der Überbrückungshilfe I ist auch bei der Überbrückungshilfe II im Nachgang ein Nachweis über den tatsächlichen Umsatzeinbruch sowie die förderfähigen Kosten zu führen. Im Gegensatz zum Verfahren bei der Überbrückungshilfe I ist es nun aber auch möglich, im Nachweisverfahren (das im Laufe des Jahres 2021 zu erledigen ist) noch weitere förderfähige Kosten nachzureichen oder einen höheren Umsatzausfall als zunächst geschätzt in Ansatz zu bringen und damit die Förderung nachträglich zu erhöhen.

Aus diesem Grunde regen wir an, die Überbrückungshilfe II möglichst frühzeitig zu beantragen.

Bei Fragen und Unterstützungswünschen kommen Sie gern auf uns zu.