Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung allgemein bis zum 31. Januar 2023 verlängert

Die neue Grundsteuer SHBB Bad Oldesloe

Seit dem 1. Juli dieses Jahres sind alle Grundstückseigentümer in Deutschland aufgefordert, eine Steuererklärung zur Feststellung der Grundstückswerte als neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ab 2025 einzureichen. Für die Abgabe der Erklärung wurde eine nur sehr kurze Frist bis zum 31.10.2022 gesetzt. Verschiedene, größtenteils vorhersehbare Probleme – von der Datenbeschaffung über
die hohe Arbeitsbelastung bei allen Beteiligten bis hin zur unzureichenden digitalen Unterstützung des Verfahrens – haben im Ergebnis dazu geführt, dass innerhalb der bisher viel zu kurz gesetzten Abgabefrist erst lediglich etwa ein Viertel der Erklärungen eingereicht wurden. Bei komplizierteren, datenintensiven Erklärungen, zu den sehr viele Erklärungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) gehören, ist der Anteil offener Erklärungen noch erheblich höher.

Mit der dringend notwendigen Fristverlängerung sind die Bundesländer den wiederholten Forderungen der Steuerberaterverbände, des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) und vieler anderer Berufs- und Interessenverbände endlich nachgekommen. Es sind weitere Fristverlängerungen bis zum 31.04.2023 möglich.