Konjunkturpaket 2020: Überbrückungshilfe

Konjunkturpaket 2020: Überbrückungshilfe SHBB Bad Oldesloe

In allen Medien ist derzeit das Konjunkturpaket 2020 der Bundesregierung präsent.

Ein Bestandteil davon ist eine Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind.

Hierüber möchten wir Sie im Folgenden in Anlehnung an die Pressemitteilung der Bundesregierung vom 08.07.2020 kurz informieren:

1. Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.

2. Umfang der Überbrückungshilfe:
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die Corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
  • 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
  • 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die Liste der förderfähigen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 % der Fixkosten geltend gemacht werden. Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, können Reisebüros auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

3. Antragstellung und Nachweise:
Die Antragstellung wird in einem digitalen Verfahren ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater/Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die Kosten dafür können ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden. Der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer prüft im Rahmen der Antragstellung die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten.

Es sollten Antragsteller, die nur sehr geringe betriebliche Fixkosten haben, prüfen, ob sich für sie die Beauftragung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers tatsächlich lohnt. Für die Unterstützung bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen sowie die Stellung des Antrags und Nachweisung im Nachgang ist ein gesonderter Beratungsvertrag zu schliessen. Die Vergütung wird auf einer stundenbasierten Abrechnung mit 140,- EUR netto zzgl. USt erfolgen. Bitte planen Sie ein, dass hier ein Gebührenaufkommen von wenigstens 500,- bis 1.000,- EUR entstehen wird.

4. Auszahlung über die Länder:
Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen.

5. Antrags- und Auszahlungsfrist:
Anträge sind bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

6. Verhältnis zu anderen Hilfen:
Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.

Weitergehende Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

In Anbetracht der o.g. Antragsfrist und der daher begrenzten Zeit für die Beantragung bitten wir Sie um kurzfristige Kontaktaufnahme, falls Ihr Unternehmen nach Ihrer Einschätzung für die Überbrückungshilfe berechtigt erscheint.