Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für 2021 und 2022 veröffentlich. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 9,35 Euro pro Stunde. Dieser soll in den nächsten zwei Jahren in vier Stufen auf 10,45 Euro steigen, und zwar immer halbjährlich.
Die vorgeschlagenenWerte im Einzelnen:
■ 01.01.2021 bis 30.06.2021: 9,50 Euro
■ 01.07.2021 bis 31.12.2021: 9,60 Euro
■ 01.01.2022 bis 30.06.2022: 9,82 Euro
■ 01.07.2022 bis 31.12.2022: 10,45 Euro
Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung den Empfehlungen der Mindestlohnkommission folgen wird. Wie immer müssen Arbeitgeber prüfen, ob sich aus Tarifverträgen, die als allgemeinverbindlich erklärt wurden, oder aus dem Arbeitsvertrag eine höhere Vergütung ergibt.
Achtung: Wenn nach einer gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns die tatsächliche Vergütung nicht rechtzeitig angepasst und ausgezahlt wird, drohen Sanktionen wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeträge.