Mindestlohn und Minijob-Grenzen

Mindestlohn und Minijob-Grenzen SHBB Bad Oldesloe

Der gesetzliche Mindestlohn soll von aktuell 12 € pro Stunde im Jahr 2024 auf 12,41 € und ein Jahr später auf 12,82 € angehoben werden. Dies hat die Mindestlohn-Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften vorgeschlagen. Die Bundesregierung muss den Vorschlag noch per Rechtsverordnung in Kraft setzen. Arbeitgeber müssen die neuen Mindestlohnhöhen in allen Branchen berücksichtigen, wenn das Mindestlohngesetz ohne Ausnahme anzuwenden ist. Allerdings haben Arbeitgeber zu prüfen, ob es für ihre Branche Tarifverträge mit Löhnen gibt, die höher sind als der gesetzliche Mindestlohn.

Stimmt die Bundesregierung dem Anpassungsvorschlag zu, wird sich in den Jahren 2024 und 2025 die Verdienstgrenze für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aufgrund der dynamischen Ausgestaltung erhöhen. Nach der im Sozialgesetzbuch festgelegten Formel steigt die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs im Jahr 2024 auf 538 Euro und im Jahr 2025 auf 556 Euro an.