Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Einkommens- und Umsatzbesteuerung kleinerer Photovoltaikanlagen neu geregelt, um stärkere Anreize zum Ausbau erneuerbarer Energien zu geben. Darüber hatten wir ausführlich in Ausgabe 1/2023 von Land und Wirtschaft informiert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung.
Weil in der Praxis zahlreiche Anwendungsfragen leider ungeklärt sind, hatte die Bundessteuerberaterkammer bereits zu Beginn des Jahres 2023 das Bundesfinanzministerium (BMF) dringend um Klärung der Sachverhalte gebeten. Ursprünglich war erwartet worden, dass sich das BMF im ersten Quartal 2023 zur Auslegung der neuen Regelungen in einem Schreiben äußern würde. Ein Anwendungserlass oder ähnliches Schreiben liegt jedoch weiterhin leider noch nicht vor. Nach derzeitigen Informationen wird sich das BMF noch im Sommer 2023 zu diesem Themenkomplex äußern.
Aufgrund der weiterhin im Großen und Ganzen unklaren Auslegung des neuen Gesetzes ist somit eine rechtssichere Beratung in vielen Einzelfällen gegenwärtig noch immer nicht möglich. Wir werden über die Fortentwicklung bei der Besteuerung kleinerer PV-Anlagen weiter berichten.