Im Nachgang zu unserem Beitrag zur „Überbrückungshilfe III Plus“ möchten wir Sie nachfolgend zusammenfassend über die bislang bekannten Änderungen informieren:
Verlängerung des Förderzeitraums bis zum 31. Dezember 2021
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Überbrückungshilfe III Plus über den 30.09.21 hinaus bis zum 31.12.21 zu verlängern. Dabei haben sich grundsätzlich die Voraussetzungen für die Beantragung nicht geändert. Unter anderem wird es bei einer Antragsberechtigung nur für Unternehmen bleiben, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch im Vergleich zu 2019 von mindestens 30 Prozent erlitten haben bzw. erwarten. Jedoch sind die sog. FAQ’s (Stand 23.09.2021) bislang noch nicht angepasst worden.
Beibehaltung der sog. Restart-Prämie bis September 2021
Die Personalkostenhilfe zur Erhöhung des Personalbestandes und somit der Personalkosten im Vergleich zum Mai 2021 bleibt jedoch ausschließlich für die Monate Juli/August/September 2021 bestehen.
Antragsfrist 31. Oktober 2021
Die Beantragung muss weiterhin bis zum 31.10.2021 erfolgt sein. Daher wird zwingend für die Monate Oktober und insbesondere November und Dezember eine möglichst zutreffende Schätzung der Umsatzerlöse und Kosten notwendig sein.
Technisch ist die Beantragung für den Zeitraum ab Oktober 2021 bislang noch nicht möglich. Daher kann es sinnvoll sein, die Beantragung hinauszuzögern, bis technisch der gesamte Förderzeitraum beantragbar ist. Alternativ müsste für Juli/August/September ein Antrag gestellt werden und für Oktober/November/Dezember ein Änderungsantrag zu stellen sein.
Die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige wurde ebenfalls verlängert, so dass auch für die Monate Oktober bis Dezember jeweils bis zu EUR 1.500 beantragt werden können.
Die vorgenannten Maßnahmen sind in Wesentlichen in den FAQ’s unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzusehen. Dort finden Sie den jeweils aktuellen Stand und weitere Details, die wir an dieser Stelle nicht im Einzelnen darstellen können.
Wir bitten Sie, sich ggf. mit dem Auftrag zur Prüfung und Beantragung – aufgrund der nach heutiger Kenntnis bis zum 31.10.2021 einzureichenden Anträge – schnellstmöglich mit Ihrem zuständigen Steuerberater bzw. Ihrer zuständigen Steuerberaterin in Verbindung zu setzen.
Stand: 28.09.2021