Für Empfänger der Corona-Soforthilfe ist mit Ablauf des Förderzeitraums möglicherweise genaues Nachrechnen Pflicht: Wer zu viel empfangene Beträge nicht zurückzahlt, macht sich unter Umständen strafbar.
Geld jetzt, Bedarfsprüfung später – unter dieser Prämisse hat der Bund im Frühjahr zehntausenden Kleinstunternehmern, Freiberuflern und Soloselbstständigen mit der Corona-Soforthilfe unter die Arme gegriffen. Je nach Betriebsgröße gab es bis zu 15.000 Euro als Zuschuss zu den Betriebskosten für drei Monate (in Ausnahmen fünf Monate). Ein Online-Antrag ohne weitere Bescheinigungen reichte meist aus, und kurze Zeit später war das Geld unbürokratisch auf dem Konto. Doch nun heißt es: Aufpassen! Wenn eine Überkompensation vorliegt, muss möglicherweise die Soforthilfe ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Zur Berechnung der Überkompensation führt der Bund aktuell Gespräche mit den Ländern. Die Einzelheiten hierzu werden nach Abschluss der Gespräche publiziert. Mit dem Antrag hatten Empfänger der Soforthilfe eine Prognose ihres Liquiditätsengpasses abgegeben – als Basis für die Berechnung der Hilfszahlung.
Mögliche Überkompensationen auszugleichen ist wichtig. Bei Verdacht auf Subventionsbetrug droht dem Zahlungsempfänger im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung.