Änderungen bei Mindestlohn und Gehaltsabrechungen

SHBB Bad Oldesloe

Zum Jahreswechsel gibt es regelmäßig in jedem Jahr auch einige Änderungen im Lohnbereich. Seit dem 1. Januar 2022 ist insbesondere Folgendes zu beachten.

Mindestlohn

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland wird dieser in regelmäßigen Abständen auf Vorschlag einer Kommission angepasst. Ende 2020 hatte daher die Bundesregierung die Erhöhung des Mindestlohnes für das Jahr 2021 und auch bereits für das Jahr 2022 in insgesamt vier Schritten verordnet. Ab dem 01.01.2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 € brutto je Zeitstunde und ab dem 01.07.2022 10,45 € brutto je Zeitstunde.

Der Mindestlohn ist von allen Arbeitgebern zu berücksichtigen. Bestehen Tarif- oder Arbeitsverträge, in denen eine höhere Entlohnung vereinbart wurde, gehen diese Verträge dem Mindestlohn vor. Anspruch auf den Mindestlohn haben grundsätzlich alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausgenommen sind zum Beispiel Auszubildende.

Mindestlohn und Minijobs

Als Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten (so genannten Minijobbern) müssen Sie wegen der Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 darauf achten, dass sich deren Verdienst auf nicht mehr als 450 Euro im Monat erhöht – tatsächlich oder rechnerisch aufgrund eines so genannten Phantomlohns. Ansonsten werden diese Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig. Soll ein Arbeitsverhältnis, das bisher in Höhe des Mindestlohns vergütet wurde, nicht sozialversicherungspflichtig werden, müsste durch Anpassung des Arbeitsvertrages die Arbeitszeit des Arbeitnehmers reduziert werden.

Die nächste Erhöhung des Mindestlohnes ist schon geplant. Die drei Parteien SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag bekanntgegeben, den Mindestlohn einmalig auf 12 Euro erhöhen zu wollen. Danach soll die Höhe des Mindestlohnes wieder von der Mindestlohnkommission empfohlen werden. Auch die Obergrenze für Minijobs soll nach den Vorstellungen der drei Parteien angehoben werden, auf 520 Euro im Monat. Ob und gegebenenfalls mit Wirkung ab wann diese Planungen in eine gesetzliche Regelung umgesetzt werden, ist bisher nicht bekannt.

Steuer-ID der Minijobber

Ab Beginn des Jahres 2022 müssen die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) für geringfügig entlohnte Beschäftigte im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermittelt werden. Die Steuer-ID weist das Bundeszentralamt für Steuern jeder in Deutschland gemeldeten Person zu.

Corona-Bonus für Arbeitnehmer

Sie können Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Corona-Sonderzahlungen bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 Euro steuerfrei gewähren. Zahlungen können in einem Einmalbetrag oder in mehreren Teilbeträgen gewährt werden. Die letzte Zahlungsfrist für eine steuerfreie Sonderzahlung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Beachten Sie dabei bitte, dass als Voraussetzung für die Steuerfreiheit die Sonderzahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen müssen und außerdem ein Nachweis über die Zahlungen geführt werden muss, zum Beispiel in Gestalt der Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, durch Überweisungsbelege und ähnliches.

Wir spenden für die Ukraine

Der Krieg in der Ukraine tobt seit Wochen. Das ukrainische Volk setzt sich mit Entschlossenheit und Mut den Invasoren entgegen. Doch das Leid der Zivilbevölkerung ist groß. Raketenangriffe auf Wohngebäude, Einkaufszentren und Krankenhäuser haben bereits unzählige Menschenleben gefordert. Hilfsorganisationen bringen Nahrungsmittel, Trinkwasser und medizinische Güter in das Kriegsgebiet, um die Menschen vor Ort zu unterstützen.

Wir unterstützen daher die Spendenaktion der Südholstein Anzeigenblatt GmbH. Die Gelder gehen an die „Aktion Deutschland Hilft“, ein Bündnis deutscher Hilfsorganisationen unter Schirmherrschaft des früheren Bundespräsidenten Horst Köhler.

Beitragsbemessung in der Sozialversicherung

SHBB Bad Oldesloe

Jedes Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenzen geben an, bis zu welchem Betrag Arbeitsentgelte sozialversicherungspflichtig sind. Übersteigt der Bruttolohn die Bemessungsgrenze, werden die Beiträge zur Sozialversicherung nur bis zur Höhe des jeweiligen Grenzwertes erhoben, und der übersteigende Teil ist sozialversicherungsfrei.

Die bundeseinheitlich für die Kranken- und Pflegeversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 4.837,50 Euro pro Monat. Hiervon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese gibt an, bis zu welchem monatlichen Einkommen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Grenzwert, kann er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

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Arbeitgeberzuschuss wird Pflicht

drei Frauen in einem Büroraum, die jüngere in einem schwarzen Blaser lächelt die ältere, die im Vordergrund dem Betrachter halb abgewandt sitzt, zu, SHBB Bad Oldesloe

Zum 1.1.2018 wurden die gesetzlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge reformiert. Im Zuge dieser Reform wurde unter anderem auch ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für durch Entgeltumwandlung finanzierte Altersvorsorgeverträge eingeführt.

Die Zuschusspflicht des Arbeitgebers für Entgeltumwandlung finanzierte Altersvorsorgeverträge gilt bereits für alle Neuverträge, die seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2021, das heißt ab dem 1.1.2022 müssen Arbeitgeber auch für sämtliche Altverträge einen verpflichtenden Zuschuss leisten, sofern die unten genannten Bedingungen erfüllt sind.

Von der Zuschusspflicht sind sämtliche betrieblichen Altersvorsorgeverträge über Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen betroffen. Der Arbeitgeber ist bei diesen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet, maximal 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss direkt an die Versorgungseinrichtung oder die Versicherung zu zahlen. Die Verpflichtung besteht aber nur dann, wenn, beziehungsweise soweit, der Arbeitgeber aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Durch die gesetzliche Regelung soll dieser Vorteil des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer weitergereicht werden. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses ist folglich an die Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge gekoppelt und hängt insbesondere davon ab, ob das Entgelt des einzelnen Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung überschreitet. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe Arbeitsentgelt bei der Beitragsberechnung herangezogen wird. Auf Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Insoweit besteht auch keine gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlungsverträgen.

Informationen über die Umsetzungsmöglichkeiten und eventuell erforderliche Vertragsanpassungen erhalten Sie von der Versorgungseinrichtung oder Versicherung Ihres Arbeitnehmers.

Sonderfonds für Messen und Ausstellungen

Sonderfonds für Messen und Ausstellungen SHBB Bad Oldesloe

Mit einem Sonderfonds sichert die Bundesregierung die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer coronabedingten Veranstaltungsabsage ab.

Das Risiko eines pandemiebedingten Ausfalls einer Messe oder Ausstellung wird durch übliche Versicherungsleistungen nicht mehr abgedeckt. Um Veranstaltern einen Anreiz zu geben, ihre Planungsaktivitäten aufzunehmen oder fortzuführen, hat die Bundesregierung den Sonderfonds Messen und Ausstellungen eingerichtet. Er soll Schäden absichern, die aus einem coronabedingten Veranstaltungsverbot entstehen können. Über den Sonderfonds können Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung abgesichert werden, die in Deutschland stattfinden und von einer zuständigen Behörde festgesetzt werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen organisieren und durchführen, ebenso gemeinnützige Unternehmen, sofern sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Als Veranstalter gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko trägt.

Die Ausfallabsicherung sichert Veranstaltungen ab, die bis zum 30. September 2022 geplant sind. Um im Bedarfsfall Leistungen zu beziehen, müssen Veranstalter ihre Messe oder Ausstellung mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungsstart und spätestens bis zum 28. Februar 2022 auf einer eingerichteten IT-Plattform registrieren. Erstattungsfähig sind bis zu 80 Prozent der aus einem Veranstaltungsverbot resultierenden Schäden, maximal acht Millionen Euro pro Veranstaltung. Der Fonds deckt unter anderem Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze und beauftragte Dienstleister ab. Nicht ausgeglichen werden Schäden bis 20.000 Euro (Bagatellgrenze). Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass das Verbot der Veranstaltung auf einer öffentlichrechtlichen Bestimmung oder behördlichen Anordnung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beruht und nach der Registrierung ausgesprochen wurde. Weitere Informationen unter www.sonderfonds-messe.de

Besteuerung von Renten

Besteuerung von Renten SHBB Bad Oldesloe

Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung erfasst wird, sollen im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung bis auf weiteres mit einem Vorläufigkeitsvermerk ergehen.

Mit Urteilen aus Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) richtungsweisende Hinweise darauf gegeben, unter welchen Umständen es bei der Besteuerung von Altersbezügen zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommen kann (vgl. unser Beitrag Doppelte Besteuerung von Renten im Fokus, 23.08.2021). Demnach liegt eine unzulässige doppelte Besteuerung vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse kleiner ist als die Summe der aus dem bereits versteuerten Einkommen aufgebrachten Rentenversicherungsbeiträge. Um das zu überprüfen, ist in jedem Einzelfall eine Vergleichs- und Prognoserechnung zum Tag des Renteneintritts durchzuführen.

In den vor dem BFH verhandelten Fällen liegen inzwischen Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile vor. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter nunmehr mit Schreiben aus August 2021 angewiesen, sämtliche Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung erfasst wird, vorläufig zu veranlagen. Außerdem sollen die Finanzämter darauf hinweisen, dass sie nach einer künftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Steuerbescheide nicht von Amts wegen ändern können, sondern dafür weitere Unterlagen benötigen. Die Nachweislast der Doppelbesteuerung liegt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen. Allerdings hat der BFH die Einreichung einer Erwerbsbiografie und des Rentenversicherungsverlaufs im konkreten Einzelfall bereits als ausreichend erachtet.