Vorsorgen durch Vollmachten

SHBB Bad Oldesloe

Mit Vollmachten können Sie bereits jetzt bestimmen, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie selbst aufgrund von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Tod dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Ihren Berufsverband beraten lassen.

Generalvollmacht
Insbesondere im betrieblichen Bereich können Sie eine sogenannte Generalvollmacht erteilen, die den Bevollmächtigten ermächtigt, in Ihrem Namen in allen betrieblichen Angelegenheiten rechtswirksam für Sie zu handeln. Wegen der weitreichenden Bedeutung einer Generalvollmacht sollte deren Geltungsbereich genau festgelegt werden. Ebenso sollte genau bestimmt werden, ob die Generalvollmacht „widerruflich“ sein soll, „nur zu Lebzeiten“ oder „über den Tod hinaus“ Geltung haben soll. Soll sie auch zu Grundstücksgeschäften, zum Beispiel zum Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, zur Bestellung eines Erbbaurechts oder zur Einräumung eines Nießbrauchrechts an einem Grundstück ermächtigen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Eine Generalvollmacht kann auch für private Belange erteilt werden, insbesondere für private Vermögensangelegenheiten. Soweit auch die Bevollmächtigung für persönliche Angelegenheiten einbezogen werden soll, darunter die Einwilligung in Operationen, Heilbehandlungen und dergleichen, bietet sich eine sogenannte Vorsorgevollmacht an, die vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten kombiniert. Eine Generalvollmacht kann auch für betriebliche und private Belange insgesamt erteilt werden und sämtliche Lebensbereiche des Vollmachtgebers erfassen. Wegen der sehr weit reichenden Folgen einer umfassenden Generalvollmacht und des dabei bestehenden Risikos eines Missbrauchs ist eine notarielle Beurkundung sehr empfehlenswert. Insbesondere empfiehlt sich dies, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen und ungewöhnliche Inhalte bevollmächtigt werden sollen. Ein Vorteil einer notariellen Generalvollmacht liegt in der Belehrung durch den Notar, der den Vollmachtgeber über Tragweite, Vertrauenscharakter und Risiken einer sehr weit reichenden Vollmacht aufklärt. Darüber hinaus sorgt der Notar für rechtssichere Formulierungen und trifft Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Letzteres kann insbesondere bei Geschäften mit Kreditinstituten wichtig sein, wenn der Vollmachtgeber sich bereits in einem sehr fortgeschrittenen Lebensalter befindet.

Bankvollmacht, Kontovollmacht
Sie können den Gegenstand einer Vollmacht auch dadurch beschränken, dass Sie diese lediglich als Bank- oder Kontovollmacht erteilen. Während sich eine Kontovollmacht auf einzelne Giro-, Depot- oder Sparkonten beschränkt, ist der Anwendungsbereich einer Bankvollmacht deutlich größer. Während der Bevollmächtigte bei einer Kontovollmacht nur Verfügungen über die darin angegebenen Konten treffen kann, berechtigt die Bankvollmacht zur Vertretung des Kontoinhabers bei allen Konten, die von der bestehenden Geschäftsbeziehung mit dem in der Bankvollmacht angegebenen Kreditinstitut umfasst sind. Bank- und Kontovollmacht können sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich erteilt werden.

Bevor Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Bank- oder Kontovollmacht erteilen, sollten Sie sich über Voraussetzungen und Wirkungen durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Bank- oder Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt werden soll. Verwenden Sie bei diesen Vollmachten immer die Formulare Ihrer Bank.

Prokura
Der Handelsverkehr, der auf eine schnelle Abwicklung von Geschäften angewiesen ist, hat ein hohes Bedürfnis nach einer genau umschriebenen Vollmacht für leitende Mitarbeiter in Handels- und Gewerbeunternehmen. Die Prokura ist im Handelsgesetzbuch so geregelt, dass der Prokurist zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfts- und Rechtshandlungen berechtigt ist, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist im Normalfall nicht berechtigt, diese Befugnis muss ihm gesondert erteilt werden. Umgekehrt kann die Prokura im Außenverhältnis nicht beschränkt werden. Sie wird durch den Einzelunternehmer und bei Personengesellschaften durch den geschäftsführenden Gesellschafter erteilt. Bei juristischen Personen ist der gesetzliche Vertreter für die Erteilung der Prokura zuständig, bei einer GmbH also der Geschäftsführer und bei einer AG der Vorstand. Für die GmbH ist zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer im Innenverhältnis für die Bestellung der Prokura einer Genehmigung der Gesellschafterversammlung bedarf. Die Erteilung der Prokura ist daher ebenso wie deren Widerruf zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Wegen der starken Wirkung im Handelsverkehr kann die Prokura jederzeit widerrufen werden. Erteilung und Widerruf sind dabei an keine Formvorschriften gebunden. Neben der Erteilung einer Einzelprokura an eine bestimmte Person kann sie auch an mehrere Personen zur gemeinschaftlichen Ausübung als Gesamtprokura erteilt werden.

Vorsorgevollmacht
Während Ehegatten sich häufig Vollmachten zur Regelung ihrer vermögensrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Banken und Versicherungen erteilen, liegen oft keine Vollmachten für persönliche Angelegenheiten vor. Dies kann zu Problemen führen, wenn der Einzelne aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, in persönlichen Dingen Entscheidungen zu treffen. Denn mangels gesetzlicher Vertretungsmacht kann der eine Ehegatte nicht ohne weiteres rechtswirksam in notwendige Operationen oder andere medizinische Maßnahmen für den anderen Ehegatten einwilligen, wenn dieser aufgrund seines Gesundheitszustandes dazu nicht mehr in der Lage ist. In solchen Fällen prüft das Gericht, ob eine Betreuung nach dem Betreuungsrecht notwendig ist und ob ein Betreuer bestellt werden muss. Dafür kommt natürlich auch der Ehegatte in Betracht, wenn dieser dazu geeignet und auch bereit ist. Fraglich ist nur, ob diese gesetzliche Betreuung über das Gericht von Ihnen gewollt ist und wie dabei die eigenen Wünsche Berücksichtigung finden. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie schon jetzt eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen, die bei einer später eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie rechtswirksam entscheiden und handeln kann. Den Umfang dieser Vollmacht bestimmen Sie als Vollmachtgeber selbst. Die Vollmacht kann sich nicht nur auf vermögensrechtliche beziehungsweise finanzielle, sondern auch auf persönliche Angelegenheiten beziehen, wie zum Beispiel die Einwilligung in Operationen, Heilbehandlungen und Heimunterbringung. Sie muss schriftlich und in bestimmten Fällen, wie etwa bei der Berechtigung zu Grundstücksverfügungen, notariell beurkundet sein. Einer Bestellung durch das Gericht bedarf es nicht. Wer sicherstellen möchte, dass der Umgang mit seinen digital gespeicherten persönlichen Daten im Vorsorgefall seinen Wünschen entsprechend gehandhabt wird, sollte auch hier Vorkehrungen treffen. Für digital gespeicherte Daten, zum Beispiel in Form von Benutzerkonten im Internet, Nachrichten und Dokumenten, privaten Bildern auf Smartphones und in Onlinespeichern, ist die Errichtung einer über den Tod hinaus wirkenden digitalen Vorsorgevollmacht zu empfehlen. Sie kann auch durch Aufnahme eines entsprechenden Unterpunktes in der allgemeinen Vorsorgevollmacht verankert werden.

Beitragsbemessungs-Grenzen in der Sozialversicherung angehoben

Grenzwerte in der Sozialversicherung

Die Bundesregierung hat, wie in jedem Jahr, die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2020 erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenzen geben an, bis zu welchem Betrag Arbeitsentgelte sozialversicherungspflichtig sind. Übersteigt der Bruttolohn die Bemessungsgrenze, werden die Beiträge zur Sozialversicherung nur bis zur Höhe des jeweiligen Grenzwertes erhoben, und der übersteigende Teil ist sozialversicherungsfrei.

Die bundeseinheitlich für die Kranken- und Pflegeversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze wird ab 2020 auf 4.687,50 Euro pro Monat angehoben. Hiervon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese gibt an, bis zu welchem monatlichen Einkommen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Grenzwert, kann er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Grenzwerte in der Sozialversicherung SHBB Bad Oldesloe

Aufräumen und Platz schaffen

Diese Unterlagen dürfen Sie ab 2025 vernichten SHBB Bad Oldesloe

Unternehmer, und in bestimmten Fällen auch Privatpersonen, müssen nach den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften ihre Geschäftsunterlagen mehrere Jahre lang aufbewahren.

Aufbewahrungsfristen für Unternehmer
Die meisten Buchführungsunterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden; die rein geschäftliche Korrespondenz kann dagegen bereits nach sechs Jahren vernichtet werden. Folgende Unterlagen dürfen ab 2020
vernichtet werden:

  • Bücher und Aufzeichnungen aus 2009 oder früher,
  • Inventare, die bis Ende 2009 aufgestellt worden sind,
  • Jahresabschlüsse, die 2009 festgestellt worden sind,
  • Buchungsbelege, die bis Ende 2009 entstanden sind,
  • Eingangsrechnungen sowie Doppel oder Kopien der Ausgangsrechnungen, die 2009 oder früher ausgestellt worden sind,
  • bis Ende 2013 empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe,
  • sonstige Unterlagen, die 2013 oder früher entstanden sind.

Achtung: Die oben genannten Aufbewahrungsfristen laufen jedoch solange nicht ab, wie die Unterlagen für Steuerfestsetzungen von Bedeutung sind, für die noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Bei IT-gestützten Buchführungssystemen sowie bei elektronisch empfangenen Rechnungen ist die Aufbewahrungspflicht nur dann erfüllt, wenn die Buchführungsbestandteile und Rechnungen in gespeicherter Form vorliegen und jederzeit wieder lesbar gemacht werden können. Als Unternehmer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass auch Jahre später noch ein elektronischer Zugriff auf die vorhandenen Daten möglich ist. Allein die ausgedruckten Belege, Rechnungen oder Kontoauszüge aufzubewahren ist bei Unterlagen, die im Original nur elektronisch vorliegen, nicht ausreichend.

Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen
Nach dem Schwarzarbeit-Bekämpfungsgesetz sind auch Privatpersonen verpflichtet, Rechnungen und Belege über bestimmte steuerpflichtige Leistungen aufzubewahren. Darunter fallen insbesondere Rechnungen für handwerkliche Arbeiten am Haus, in der Wohnung oder am Grundstück. Sämtliche Rechnungen über bauliche und planerische Leistungen sowie Wartungs-, Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Gartenarbeiten etc. unterliegen einer zweijährigen Aufbewahrungspflicht. Handwerkliche Leistungen, die einer Gewährleistungspflicht unterliegen, sollten darüber hinaus mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Baukindergeld

Gebäudesanierung SHBB Bad Oldesloe

Im Jahr 2018 wurde das sogenannte Baukindergeld als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern eingeführt. Familien können einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten.

Baukindergeld wird auch gewährt, wenn gleichzeitig die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen wird. Dies gilt selbst dann, wenn sich beide Förderungen auf ein und dieselbe Baumaßnahme beziehen.

Für Handwerkerleistungen im Haushalt wird eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkostenanteile gewährt, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Dieser Ermäßigungsbetrag wird unmittelbar von der Einkommensteuer abgezogen. Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn es sich bei den Arbeiten um öffentlich geförderte Maßnahmen handelt, für die beispielsweise zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Die Landesfinanzbehörden Hamburg und Schleswig-Holstein haben nun im Juli 2019 klargestellt, dass im Unterschied zu KfW-Förderprogrammen für investive Maßnahmen der Bestandssanierung das Baukindergeld eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht ausschließt, da hier ausschließlich der erstmalige Erwerb von Wohneigentum oder die Neuanschaffung von Wohnraum gefördert wird.

Steuerfalle Zugewinnausgleich!

Zugewinnausgleich shbb Bad Oldesloe

Für Vermögensübertragungen im Rahmen einer Scheidung sieht das Steuerrecht an verschiedenen Stellen Erleichterungen und Vergünstigungen vor. Diese beschränken sich jedoch auf den Bereich von Transaktionssteuern. Oftmals wird aber übersehen, dass sich im Bereich der Ertragsteuern Steuertatbestände ergeben, die nicht vom Gesetzgeber begünstigt sind.

Bei der Scheidung von Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, ist der sogenannte Zugewinnausgleich Teil der Scheidungsvereinbarung. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Ist der Zugewinn des einen Ehegatten höher als der Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu. Bei der Zugewinnausgleichsforderung handelt es sich grundsätzlich um eine Geldforderung. Sind jedoch nicht genug liquide Mittel vorhanden, kann der Ausgleich auch in anderen Werten vorgenommen werden.

Zuwendungen unter Ehegatten sind im Rahmen der Schenkungsteuer als Schenkung unter Lebenden zu versteuern. Hierbei gilt für alle Übertragungen innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Ausgleichsforderungen in Scheidungsfällen sind allerdings keine Erwerbe im Sinne einer freigebigen Zuwendung, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet wird. Diese Übertragungen werden demzufolge nicht als Schenkungen unter den Eheleuten angesehen und bleiben daher steuerfrei. Werden Grundstücke unter den Ehegatten übertragen, so sieht das Grunderwerbsteuergesetz eine Steuerbefreiung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung vor. Das Einkommensteuergesetz kennt eine vergleichbare Steuerbegünstigung nicht. Da die Zugewinnausgleichsforderung eine auf Geld gerichtete Forderung ist, bewirkt ihr Ausgleich durch Grundstücke oder andere Wirtschaftsgüter ein Veräußerungsgeschäft, das der Ertragsteuer unterliegt. Für Grundstücke im Privatvermögen ist zu prüfen, ob ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft verwirklicht wird, wenn beispielsweise Mietwohngrundstücke übertragen werden, die vor weniger als zehn Jahren angeschafft worden sind. Werden Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen an den Ehegatten übertragen, führt dies zu einer Privatentnahme und damit zur Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven.

In Betracht kommt auch die Übereignung ganzer Betriebe oder Mitunternehmeranteile an betrieblichen Gesellschaften. Da es sich auch hierbei um Veräußerungstatbestände handelt, liegen Betriebsveräußerungen vor. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen der Zugewinnausgleichsforderung, die als Entgelt hingegeben wird, und dem Wert des Kapitalkontos des Betriebes oder Mitunternehmeranteils. Gegebenenfalls kann ein besonderer Steuersatz und ein Freibetrag zur Anwendung kommen, wenn der übertragende Ehegatte bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat. Der die Beteiligung oder den Betrieb erhaltende Ehegatte hat korrespondierend zur Aufdeckung der stillen Reserven durch den abgebenden Ehegatten steuerliche Anschaffungskosten.

Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

drei Frauen in einem Büroraum, die jüngere in einem schwarzen Blaser lächelt die ältere, die im Vordergrund dem Betrachter halb abgewandt sitzt, zu, SHBB Bad Oldesloe

Soll ein selbst bewirtschafteter oder verpachteter Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden und möchte der Übergeber den Betrieb selbst noch weiter bewirtschaften beziehungsweise weiter verpachten, muss sich der Übergeber das Nießbrauchrecht an dem Betrieb vorbehalten. Diese Gestaltungsmöglichkeit wurde in der Vergangenheit sowohl für gewerbliche als auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe genutzt.

Handelt es sich um einen verpachteten Betrieb, stellt sich grundsätzlich die Frage einer steuerlichen Betriebsaufgabe des Übergebers. Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil aus Januar 2017 entschieden, dass in einem gewerblichen Verpachtungsfall der Übernehmer nicht die Buchwerte des Übergebers fortführen kann, weil der Übergeber nur das Vermögen seines Betriebes übertragen, nicht aber seine – in der Verpachtung bestehende – Tätigkeit eingestellt hat. Die Konsequenz war eine steuerliche Betriebsaufgabe und damit die Versteuerung aller stillen Reserven des Betriebes. Zwar hatte der BFH in der Begründung seines Urteils auf die bisherige anders lautende Rechtsprechung zur Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe unter Vorbehalt des Nießbrauchrechtes hingewiesen und wörtlich von „einer bereichsspezifischen Auslegung“ gesprochen. Dieses Urteil hat jedoch in der Beratungspraxis einiges Aufsehen und größere Verunsicherung ausgelöst. „Entwarnung“ kann nach einem weiteren Urteil des BFH aus Mai 2019 zumindest für die Übertragung verpachteter landwirtschaftlicher Betriebe unter Vorbehalt des Nießbrauchs gegeben werden. In dem jüngsten Urteilsfall ging es um einen unter Vorbehalt des Nießbrauchrechtes übertragenen, bereits verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der BFH hat nicht nur die bisherige Rechtsprechung bestätigt. Er führt darüber hinaus in der Begründung sogar aus: „Soweit der … BFH für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine abweichende Auffassung vertritt … , hat der Senat erhebliche Bedenken, ob er sich dem anschließen könnte.“

Es ist zu hoffen, dass der BFH auch seine Rechtsprechung vom Januar 2017 zur Übertragung verpachteter Gewerbebetriebe unter Vorbehalt des Nießbrauchrechtes ändern wird. Solange das nicht der Fall ist, sollten verpachtete Gewerbebetriebe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nicht unter Vorbehalt des Nießbrauchrechtes, sondern gegen Versorgungsleistungen übertragen werden.