Bauleistungen

Verbraucherbauverträge SHBB Bad Oldesloe

Gültigkeit der Freistellungsbescheinigungen prüfen!

Unternehmer, die im Inland Bauleistungen in Auftrag geben, sind verpflichtet, eine Bauabzugsteuer in Höhe von 15 Prozent des Bruttoentgelts an das Finanzamt abzuführen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Gegenleistungen im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 5.000 Euro oder bei ausschließlich steuerfreien Vermietungsleistungen 15.000 Euro nicht übersteigen werden. Die Bauabzugsteuer ist auch dann nicht fällig, wenn der Bauunternehmer dem Leistungsempfänger eine gültige Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt vorlegt.

Das Finanzamt stellt Freistellungsbescheinigungen für Bauunternehmer nur dann aus, wenn diese ihren steuerlichen Pflichten zuverlässig nachkommen. Steuerrückstände oder wiederholte falsche Angaben in den Steuererklärungen können bereits schaden. Die Freistellungsbescheinigungen stellt das Finanzamt höchstens für einen Zeitraum von drei Jahren aus. Deshalb müssen sowohl Bauunternehmer als auch Auftraggeber die Gültigkeit des Dokuments zum Jahreswechsel überprüfen.

Das Vorliegen einer gültigen Freistellungsbescheinigung ist vor allem für den Auftraggeber von enormer Bedeutung. Denn ist sie ungültig und führt der Auftraggeber die Bauabzugsteuer nicht ab, kann das Finanzamt ihn für den nicht einbehaltenen Betrag in Haftung nehmen. Der Auftraggeber sollte daher den Bauunternehmer schriftlich zur Vorlage eines gültigen Dokuments auffordern.

Freistellungsbescheinigungen verlängern sich nicht automatisch. Deshalb sollten Erbringer von Bauleistungen rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer neuen Bescheinigung stellen.

Ist eine Zahlung fällig und die vorliegende Freistellungsbescheinigung ungültig, sollten Auftraggeber ein neues Zahlungsziel vereinbaren, bis zu dem eine aktuelle Freistellungsbescheinigung vorgelegt werden kann. Sollte eine ungültige Freistellungsbescheinigung zum Jahreswechsel vorliegen, könnte der Bauunternehmer die Gegenleistung eventuell in das nächste Kalenderjahr verschieben, wenn dadurch die Überschreitung der Freigrenze von 5.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro und somit auch grundsätzlich die Fälligkeit der Bauabzugsteuer verhindert werden kann.

Innergemeinschaftliche Warenbewegungen

SHBB Bad Oldesloe EU-Beihilferahmen

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber u.a. die formalen Vorschriften bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen drastisch verschärft. Im Fokus steht insbesondere die Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) des Erwerbers.

Mit Einführung des europäischen Binnenmarktes verschwanden zwar die Zollkontrollen an den innereuropäischen Grenzen. Gleichzeitig verlagerten sich die Kontrollen jedoch in die jeweiligen Mitgliedstaaten. Hintergrund ist, dass im Regelfall der Konsum dort besteuert wird, wo die Kaufkraft generiert wird, und dass die Warenbewegungen zwischen Mitgliedstaaten kontrollierbar bleiben sollen.

Ein klassisches Beispiel dieser Systematik ist das Zusammenspiel zwischen innergemeinschaftlicher Lieferung und innergemeinschaftlichem Erwerb. Während bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die innergemeinschaftliche Lieferung für den liefernden Unternehmer steuerfrei ist, unterliegt der Erwerb der Waren durch einen Unternehmer im Bestimmungsland der Besteuerung. Zentrales Bindeglied der beiden Vorgänge ist die USt-ID. Der liefernde Unternehmer hat eine zusammenfassende Meldung über den Wert der gelieferten Waren abzugeben, gestaffelt nach den einzelnen USt-Identifikationsnummern seiner Kunden. Die einzelnen Mitgliedstaaten können diese Datenbestände mit den abgegebenen USt-Voranmeldungen abgleichen und dadurch sicherstellen, dass für jede steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung auf Seiten des Erwerbers auch tatsächlich eine entsprechende Erwerbsbesteuerung durchgeführt wird.

Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2019 wird die Verwendung einer gültigen ausländischen USt-ID zukünftig zu einer grundlegenden Voraussetzung für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung. Verwendet der Abnehmer ab 2020 gegenüber dem leistenden Unternehmer keine gültige ausländische USt-ID, entfällt die Steuerfreiheit. Der Dokumentation der jeweiligen USt-ID durch den leistenden Unternehmer kommt somit zukünftig eine ganz besondere Bedeutung zu.

Die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten USt-ID sollte jeder Unternehmer über die Website des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) in Echtzeit überprüfen. Zu Dokumentationszwecken empfiehlt es sich, insbesondere in Zweifelsfällen einen Screenshot des Überprüfungsergebnisses aufzubewahren. Bei großen Kundenstämmen im europäischen Ausland ist gegebenenfalls auch die Implementation einer Datenschnittstelle in das eigene IT-System sinnvoll, um eine Gültigkeitsabfrage selbst generieren zu können. In diesem Fall erfolgt der Nachweis über die durchgeführte Abfrage mittels des vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelten Datensatzes. Erfolgt die Anfrage telefonisch, erhält man eine amtliche Bestätigungsmitteilung.

Die Überprüfung der USt-ID erfolgt zweistufig: Im Rahmen der sogenannten einfachen Bestätigungsanfrage wird zunächst deren Gültigkeit überprüft. Dieses ist als Nachweis für die Steuerbefreiung ausreichend. In einem zweiten Schritt kann darüber hinaus der Name sowie die Anschrift des Inhabers der ausländischen USt-ID überprüft werden. Dafür ist wie bisher die Aufzeichnung dieser Daten erforderlich. Insbesondere in sogenannten Abholfällen ist es wichtig, sich der Identität des Abholers zu vergewissern. Dies kann beispielsweise durch die Kopie des Reisepasses oder eines anderen Lichtbildausweises geschehen. Sollte es sich beim Abholer um einen Beauftragten des Erwerbers handeln, so ist zudem eine Kopie der Bevollmächtigung anzufertigen. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich gegebenenfalls um den Missbrauch einer fremden USt-ID handelt.

Neben weiteren Angaben im Rahmen des Buchnachweises, wie zum Beispiel Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers, ist auch weiterhin der sogenannte Belegnachweis zu führen. In diesem Zusammenhang hat der leistende Unternehmer diverse Dokumente vorzuhalten, um die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung seiner innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen.

Unser Rat
Wir empfehlen, die USt-ID jedes Kunden vor Lieferung der Ware abzufragen und deren Gültigkeit über das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) zu überprüfen. Zu beachten ist insbesondere, dass bei Kunden, die in mehreren Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich registriert sind, die Angabe einer gültigen ausländischen USt-ID notwendig ist. Die Angabe einer deutschen USt-ID erfüllt nicht die Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung.

Elektronische Kassen

SHbb Bad Oldesloe

Im Herbst 2019 haben wir über die neuen gesetzlichen Anforderungen für elektronische Kassensysteme ab 2020 berichtet: Ab dem 1. Januar 2020 sollten alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Diese Umrüstung kann allerdings in der Praxis nicht flächendeckend bis zum Jahreswechsel durchgeführt werden.

Die oben genannte Anforderung an sämtliche elektronischen Kassensysteme ab dem Jahr 2020 ist zwar schon seit einigen Jahren bekannt. Gleichwohl sind bisher lediglich in Einzelfällen verfügbare Systeme am Markt vorhanden, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert wurden. Aus diesem Grund war zuletzt bei vielen betroffenen Unternehmen eine erhebliche Unsicherheit entstanden.

Die Verbände hatten sich diesbezüglich gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) dafür eingesetzt, die zum 31. Dezember 2019 auslaufende Übergangsregelung für die Nachrüstung vorhandener Kassensysteme zu verlängern. Nun hat das BMF reagiert und mit einem Schreiben aus November 2019 bekannt gegeben, dass elektronische Kassensysteme bis zum 30. September 2020 aufzurüsten sind. Damit erhalten die betroffenen Unternehmen etwas mehr Zeit. Nicht von dieser Regelung umfasst ist die neue Belegausgabepflicht. Diese gilt unverändert ab dem Januar 2020.

Unser Rat
Alle Nutzer von elektronischen Kassensystemen sollten, sofern noch nicht geschehen, mit ihrem Kassenaufsteller beziehungsweise dem Kassenhersteller klären, ob oder gegebenenfalls in wie weit die zukünftigen Anforderungen der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen und die damit verbundenen formalen Anforderungen an den Beleg erfüllt werden beziehungsweise werden können. Dieses Thema sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Zählen, Messen, Wiegen!

Inventur SHBB Bad Oldesloe

Grundsätzlich haben Kaufleute auf den Schluss eines jeden Geschäfts- beziehungsweise Wirtschaftsjahres ein Inventar, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.

Das Inventar, in dem die einzelnen Vermögensgegenstände nach Art, Menge und unter Angabe ihres Werts genau zu verzeichnen sind, ist aufgrund einer körperlichen Bestandsaufnahme – der Inventur – zu erstellen. Von der Verpflichtung zur Bilanzierung ausgenommen sind Kaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 600.000 Euro Umsatz und nicht mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss erzielt haben. In diesen Fällen kann der Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden. Wird innerhalb der oben genannten Grenzen aber freiwillig ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, ist auch eine Inventur erforderlich. Für die körperliche Bestandsaufnahme gibt es mehrere Durchführungswege:

Stichtagsinventur
Die Inventur auf den Bilanzstichtag braucht nicht exakt an diesem Stichtag vorgenommen zu werden. Sie kann auch zeitnah, bis zu zehn Tage vorher oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bestandsveränderungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bestandsaufnahme anhand von Belegen oder Aufzeichnungen ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

Zeitverschobene Inventur
Die jährliche körperliche Bestandsaufnahme kann ganz oder teilweise innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Der sich danach ergebende Gesamtwert des Bestandes ist dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortzuschreiben oder zurückzurechnen.

Permanente Inventur
Die körperliche Bestandsaufnahme kann auch ganz oder teilweise aufgrund einer permanenten Inventur erstellt werden. Der Bestand für den Bilanzstichtag kann in diesem Fall nach Art und Menge anhand von Lagerbüchern in Papier oder elektronischer Form beziehungsweise Lagerkarteien festgestellt werden. Bei dieser Durchführungsvariante der Inventur müssen die Bestände nach Art, Menge und Wert laufend aufgezeichnet und fortgeschrieben werden. Mindestens einmal jährlich muss eine tatsächliche körperliche Bestandsaufnahme stattfinden. Hierfür kann ein beliebiger Zeitpunkt und eine beliebige abgrenzbare Teilmenge ausgewählt werden. Insgesamt muss aber für das Jahr verteilt summarisch eine lückenlose körperliche Bestandsaufnahme vorliegen, um das in den Lagerbüchern beziehungsweise Lagerkarteien ausgewiesene Vorratsvermögen mit den tatsächlich vorhandenen Beständen abzugleichen.

Steuertipps zum Jahreswechsel

Steuertipps zum Jahreswechsel SHBB Bad Oldesloe

Welche steuerlichen Gestaltungen können vor dem Jahreswechsel 2019/2020 noch ausgenutzt werden? An welchen Stellen sind noch Feinjustierungen für Steueroptimierungen möglich oder nötig? Dazu finden Sie im Folgenden eine Auswahl an Hinweisen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen können. Wenn im Folgenden das Ende eines Wirtschaftsjahres genannt wird, ist damit nicht zwingend der Silvestertag gemeint. Ein Wirtschaftsjahr kann mit dem Kalenderjahr übereinstimmen oder davon abweichen, beispielsweise vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Die Betriebs- und Steuerberatungsgesellschaft SHBB mbH steht Ihnen mit persönlichem Rat zur Seite, damit Sie optimal vorbereitet in das Jahr 2020 starten können.

Für alle Unternehmer

Investitionsabzugsbetrag
Planen Sie in den nächsten drei Jahren eine Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter? Ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, maximal bis zu 200.000 Euro, kann Ihren Gewinn in 2019 beziehungsweise 2019/2020 verringern, sofern die betrieblichen Größenmerkmale eingehalten werden: Für Land- und Forstwirte gilt ein Wirtschafts- beziehungsweise Ersatzwirtschaftswert von 125.000 Euro als Obergrenze. Bei bilanzierenden Gewerbebetrieben, Freiberuflern und anderen selbständig Tätigen darf das im Jahresabschluss ausgewiesene Betriebsvermögen 235.000 Euro nicht übersteigen. Wird der Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, darf ein Investitionsabzugsbetrag nur bis zu einer Gewinngrenze von 100.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Sonderabschreibungen
Schaffen Sie im aktuellen Wirtschaftsjahr noch bewegliche Wirtschaftsgüter an, können Sie Sonderabschreibungen bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist wie beim Investitionsabzugsbetrag, dass die oben genannten betrieblichen Größenmerkmale nicht überschritten werden. Die Gesamthöhe der Sonderabschreibungen ist nicht begrenzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Einkauf von Werkzeugen, Kleinmaschinen oder auch Büroausstattungen vor dem Jahreswechsel kann bei der Steueroptimierung helfen. So ist es möglich, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter von nicht mehr als 800 Euro netto in voller Höhe als Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung abzuziehen. Für abnutzbare bewegliche Güter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro kann auch ein sogenannter Sammelposten gebildet werden. Dieser ist über fünf Jahre abzuschreiben. Das Wahlrecht, einen Sammelposten zu bilden oder die Sofortabschreibung zu wählen, müssen Sie für alle Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro innerhalb eines Wirtschaftsjahres einheitlich ausüben.

Reparaturen
Reparaturen von Betriebsgebäuden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen oder der Betriebs- und Geschäftsausstattung führen zu gewinnmindernden Erhaltungsaufwendungen. Bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung ist das Datum der Bezahlung maßgebend. Für bilanzierende Unternehmen kommt es für die zeitliche Zuordnung darauf an, in welchem Wirtschaftsjahr die Reparaturen durchgeführt werden. Bilanzierende Betriebe können zudem Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gewinnmindernd berücksichtigen. Solche Rückstellungen dürfen allerdings nur gebildet werden, wenn die Arbeiten innerhalb des ersten Quartals des neuen Wirtschaftsjahres ausgeführt werden und es sich nicht um turnusmäßige Erhaltungsarbeiten handelt.

Gemischte private/betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen, die teils betrieblich und teils privat veranlasst sind, können nach entsprechender Aufteilung und Zuordnung anteilig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Haben Sie zum Beispiel an einer gemischten Urlaubs- und Fachseminarreise teilgenommen, können Sie alle Aufwendungen, die mit dem Fachseminar zusammenhängen, wie anteilige Fahrtkosten oder die Seminargebühren, als Betriebsausgaben abziehen. Auch Aufwendungen aus Anlass eines Betriebsjubiläums, eines erfolgreich bestandenen Examens oder einer Verabschiedungsfeier, an denen neben Geschäftsfreunden auch private Gäste teilgenommen haben, führen zum teilweisen Betriebsausgabenabzug.

Arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung wird steuerlich gefördert und kann ein interessanter Vergütungsbestandteil für Ihre Mitarbeiter sein. Sie kann grundsätzlich allen Mitarbeitern gewährt oder aber auf bestimmte Gruppen beschränkt werden. Für die betriebliche Altersversorgung kommen verschiedene Durchführungswege in Betracht. Weit verbreitet ist zum Beispiel die Direktversicherung. Zu beachten ist dabei, dass Prämien für eine Direktversicherung lediglich bis zur Höhe von maximal acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für den Mitarbeiter steuerfrei sind. Auch bei einer Beschäftigung in den östlichen Bundesländern ist die Beitragsbemessungsgrenze West maßgeblich, sodass für das Jahr 2019 maximal 6.432 Euro steuerfrei gewährt werden können.

Hinsichtlich der Sozialversicherung ist zu beachten, dass der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag lediglich vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. Dementsprechend kann für das Jahr 2019 ein Betrag in Höhe von 3.216 Euro auch sozialversicherungsfrei gewährt werden. Der diesen Betrag bis zu einem Maximalbetrag von 6.432 Euro übersteigende Betrag ist zwar steuer- aber in der Regel nicht sozialversicherungsfrei.

Für bilanzierende Unternehmer

Inventur
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung sind Bestandsaufnahmen am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres in Form der Inventur. Das gilt für sämtliche Vermögensgegenstände, selbst wenn diese bereits in voller Höhe abgeschrieben sind. Die Bestandsaufnahme ist zu dokumentieren und aufzubewahren.

Bewertung des Vorratsvermögens
Im Rahmen der Inventur sollten Sie die Bewertung Ihrer Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie eventuell geleisteter Anzahlungen überprüfen. „Ladenhüter“ sind unter Umständen gewinnmindernd auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben. Bitte beachten Sie: Eine wesentliche Voraussetzung für die Bewertung unterhalb der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Eine nur vorübergehende Wertminderung reicht nicht aus. Wird in folgenden Wirtschaftsjahren der niedrigere Teilwert nicht nachgewiesen, so muss eine Wertaufholung vorgenommen werden. Damit das Finanzamt die Abwertung der Vorräte später auch akzeptiert, empfiehlt es sich, geeignete Informationen über Marktpreisentwicklungen zu sammeln.

Forderungsmanagement
Spätestens vor dem Jahreswechsel sollten alle säumigen Kunden auf ihre Zahlungsverpflichtungen hingewiesen werden. Um zu vermeiden, dass Kunden die Einrede der Verjährung geltend machen können, sind hierbei die zivilrechtlichen Verjährungsfristen zu beachten. Auch aus steuerlichen Gründen ist ein effektives Forderungsmanagement wichtig, zum Beispiel um dem Finanzamt bei einer eventuell gebotenen Pauschal- oder Einzelwertberichtigung von Forderungen entsprechende Nachweise vorlegen zu können.

Thesaurierungsbegünstigung
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können nicht entnommene Gewinne auf besonderen Antrag mit 28,25 Prozent versteuern. Die Thesaurierungsbesteuerung ist allerdings im Regelfall wirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn über mehrere Jahre sehr hohe Gewinne erzielt werden und die liquiden Mittel nicht für die private Lebensführung entnommen werden müssen. Kommt es nämlich zu einer späteren Entnahme der zunächst begünstigt besteuerten Gewinne, wird eine zusätzliche „Strafsteuer“ von 25 Prozent fällig. Wer von der Thesaurierungsbesteuerung Gebrauch machen möchte, sollte bis zum Ende des Jahres 2019 daher gegebenenfalls möglichst viele verfügbare liquide Mittel aus dem Betriebsvermögen entnehmen.

Vergütungen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Soll in 2020 ein höheres Gehalt oder eine Sonderzahlung gezahlt werden, ist hierfür im Vorwege ein Gesellschafterbeschluss notwendig, damit die höheren Vergütungen vom Finanzamt anerkannt werden.

Für Einnahmenüberschussrechner

Zeitliche Verschiebung von Zahlungen
Bei der Einnahmenüberschussrechnung wird der Gewinn anhand des Zu- und Abflusses von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Wird für 2019 ein hoher Gewinn erwartet, kann es sich lohnen, bis zum Jahreswechsel noch Betriebsausgaben vorzuziehen, um dadurch die Steuerlast 2019 zu mindern. Eigene Lieferungen und Leistungen können auch später in Rechnung gestellt oder es kann ein längeres Zahlungsziel vereinbart werden, um so Betriebseinnahmen in das Jahr 2020 zu verschieben. Für regelmäßige Zahlungen gilt folgende Sonderregelung: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel mindern den Gewinn des Jahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies betrifft zum Beispiel Mietzahlungen, Versicherungsleistungen und Umsatzsteuerzahlungen. Werden Rechnungen mittels Kreditkarte beglichen, so gehören noch sämtliche Ausgaben in das Jahr 2019, für die der Belastungsbeleg noch bis zum 1. Dezember unterschrieben wurde.

Für Vermieter

Verbilligte Vermietung an Angehörige
Wird eine Wohnung oder ein Haus verbilligt an Angehörige vermietet, können Werbungskosten auch dann noch im vollen Umfang abgezogen werden, wenn die Miete nicht weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt die Miete darunter, dürfen Werbungskosten nur anteilig im Verhältnis von tatsächlicher zu ortsüblicher Miete berücksichtigt werden. Prüfen Sie, ob die tatsächliche Miete gegebenenfalls entsprechend der Entwicklung der ortsüblichen Mieten anzupassen ist.

Für alle Steuerpflichtigen

Altersvorsorge
Überprüfen Sie, ob es wirtschaftlich zweckmäßig ist, Ihre Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen in 2019 noch zu erhöhen. Für 2019 können Ledige maximal 24.305 Euro und Verheiratete 48.610 Euro steuerwirksam aufwenden. Bei Arbeitnehmern verringern sich die Höchstgrenzen um die steuerfreien Arbeitgeberanteile.

Handwerkerarbeiten
Der Fiskus beteiligt sich an Reparaturarbeiten, die im selbst genutzten Haus oder in der selbst genutzten Wohnung ausgeführt werden. Ob Sie zur Miete wohnen, im eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung ist unerheblich. So können Sie auf Antrag 20 Prozent der Lohnaufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen. Wer den Höchstbetrag in diesem Jahr bereits ausgeschöpft hat, verschiebt unter Umständen die Arbeiten oder die Bezahlung ins nächste Jahr. Beachten Sie, dass zwingend eine Rechnung vorliegen und per Überweisung gezahlt werden muss. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Aufwendungen für Haushaltshilfen oder handwerkliche Arbeiten im oder rund um das Haus anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Auch bei Aufnahme eines Au-Pairs in Ihrer Familie beteiligt sich der Fiskus an den Kosten: Den auf die Kindererziehung entfallenden Anteil können Sie als Kinderbetreuungskosten und die auf leichte Hausarbeiten anteilig entfallenden Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigen.

Spenden
Besonders in der Zeit zum Jahresende steigt die allgemeine Spendenbereitschaft. Möchten Sie das Einkommen des Jahres 2019 hierdurch mindern, muss die Zahlung noch rechtzeitig in diesem Jahr ausgeführt werden. Bedenken Sie die vielen Feiertage zum Jahresende und die dadurch reduzierten Bankarbeitstage.

Freistellungsaufträge für Kapitaleinkünfte
Um eine Besteuerung Ihrer Kapitaleinkünfte zu vermeiden, überprüfen Sie, ob Sie Ihren Kreditinstituten Freistellungsaufträge in zutreffender Höhe erteilt haben. Sie können bei Einzelveranlagung pro Jahr 801 Euro freistellen, für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602 Euro. Den maximalen Freistellungsauftrag können Sie auf verschiedene Kreditinstitute aufteilen. Freistellungsaufträge müssen nicht mehr im laufenden Jahr gestellt werden. Sie können dies bis zum 31. Januar des Folgejahres nachholen und bis dahin auch noch bereits erteilte Freistellungsaufträge für das vergangene Jahr ändern. Die Finanzverwaltung hat es den Banken jedoch freigestellt, an dieser Regelung teilzunehmen. Sprechen Sie daher vorsorglich mit Ihrem Kreditinstitut.

Strenge Anforderungen der Finanzverwaltung

Elektronisches Fahrtenbuch hilft

Verwendet ein Unternehmer oder Arbeitnehmer bei der Nutzung eines betrieblichen oder dienstlichen Kraftfahrzeugs (Kfz) ein elektronisches Fahrtenbuch für die Ermittlung der beruflichen und privaten Fahrten, gelten hierfür dieselben formellen Anforderungen wie für ein Fahrtenbuch in Papierform. In dem Beitrag „Elektronisches Fahrtenbuch hilft“ haben wir ausführlich über die strengen Anforderungen der Finanzverwaltung an Fahrtenbücher berichtet.

Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat in einem Urteil aus Januar 2019 ein Fahrtenbuch nicht anerkannt, weil es noch nach Jahren nachträgliche Eintragungen und Bearbeitungen ermöglichte. Im Urteilsfall hatte der Kläger einen Fahrtenbuchstecker mit integriertem GPS-Modul verwendet, der auf den im Fahrzeug vorhandenen sogenannten OBD-2-Stecker aufgesteckt wurde. Über das Mobilfunknetz wurden so die jeweils aktuellen Positionen des Fahrzeugs sowie die Bewegungsdaten aufgezeichnet. Der Kläger konnte über einen Online-Zugang die aufgezeichneten Daten abrufen und um Angaben zum Fahrtzweck ergänzen. Das Programm sah hierfür keine zeitliche Befristung vor. Eintragungen und Änderungen waren solange möglich, bis der Nutzer einen von ihm selbst bestimmten Zeitraum als unveränderlich gekennzeichnet hatte.

Der Kläger konnte nicht nachweisen, wann er die manuell zu ergänzenden Angaben tatsächlich eingetragen hatte. Dies sah das FG als erheblichen Mangel an, der zur Verwerfung des Fahrtenbuchs führte. Es ist nach Auffassung der Richter nicht ausreichend, wenn nur die per GPS übermittelten Geo-Daten zeitnah erfasst werden. Auch die manuellen Eintragungen müssen zeitnah ergänzt werden.

Das FG beanstandete zudem, dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt die tatsächlichen Kilometerstände mit den rechnerisch ermittelten Kilometerständen abgeglichen habe. Dadurch sei ihm zum Beispiel beim Fahrzeugwechsel nicht aufgefallen, dass der Kilometerstand des alten Fahrzeugs im Fahrtenbuch für das neue Fahrzeug fortgeschrieben wurde und dass in mehreren Fällen der im Fahrtenbuch angegebene Kilometerstand nicht mit dem auf einer Werkstattrechnung angegebenen Kilometerstand übereinstimmte. Der Kläger habe überdies zahlreiche Einzelfehler bei der Erfassung der Fahrten gemacht. Aus den GPS-Daten seien beispielsweise Fahrtunterbrechungen an Supermärkten ersichtlich, die im Fahrtenbuch nicht entsprechend gekennzeichnet waren.

Eine Verwerfung des Fahrtenbuchs hat zur Folge, dass der private Nutzungsanteil mit der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln ist. Dies führt regelmäßig zu höheren Entnahme- beziehungsweise Sachbezugswerten.

Unser Rat
Elektronische Fahrtenbücher erleichtern durch automatische Eintragung der GPS-Bewegungsdaten die Fahrtenbuchaufzeichnungen. Das vorstehende Urteil macht aber deutlich, dass eine steuerliche Anerkennung nur erfolgen kann, wenn die manuell einzutragenden Angaben innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss der Fahrt ergänzt und unveränderlich festgeschrieben werden. Sie sollten daher bei der Auswahl eines elektronischen Fahrtenbuchs genau hinsehen. Einige Fahrtenbuchlösungen, wie zum Beispiel die der Firma Vimcar GmbH, haben die Sieben-Tages-Frist bereits programmseitig umgesetzt und sind zudem in der Lage, den Tachostand am Pkw unmittelbar aus dem Bordsystem auszulesen. Ein manueller Abgleich zwischen erfassten und tatsächlich gefahrenen Kilometern entfällt damit.