Gesellschafterliste

Gesellschafterdarlehen SHBB Bad Oldesloe

Neue Vorschriften beachten: Nach dem GmbH-Gesetz muss nach jeder personellen Veränderung innerhalb des Gesellschafterkreises einer Kapitalgesellschaft oder des Umfangs der Beteiligung eines Gesellschafters durch den Geschäftsführer eine unterschriebene Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht werden.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 hat der Gesetzgeber die sogenannte Gesellschafterlistenverordnung verkündet. Ziel der sehr formell gestalteten Vorschriften ist, die Handelsregister in die Lage zu versetzen, Gesellschafter und deren Geschäftsanteile möglichst schnell zu identifizieren. So schreibt die neue Verordnung vor, dass zukünftig nicht nur die Gesellschafter fortlaufend mit arabischen – und nicht mit römischen – Zahlen aufzulisten sind, und dass Änderungen im Vergleich zu früher eingereichten Listen nunmehr in einer gesonderten Veränderungsspalte kenntlich zu machen sind. Die prozentualen Beteiligungsverhältnisse sind mit mindestens einer Nachkommastelle darzustellen, damit insbesondere festgestellt werden kann, ob ein Gesellschafter mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile hält und dadurch als sogenannter wirtschaftlich Berechtigter einzuordnen ist.

Eine gewisse Erleichterung für die Praxis ist, dass zukünftig Notare, die Veränderungen der Verhältnisse beurkundet haben, die Gesellschafterliste anstelle der Geschäftsführer zu unterschreiben und zum Handelsregister einzureichen haben.

Spenden einer GmbH

Vorabgewinn bei einer GmbH & Co KG SHBB Bad Oldesloe

Mögliche vGA prüfen! Das Finanzgericht Köln (FG) hat mit aktuellem, nicht rechtskräftigem Urteil aus März 2018 entschieden, dass Spenden einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu beurteilen und nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn die Spenden auf einer persönlichen Nähe zwischen Gesellschafter und Spendenempfänger beruhen.

Im Urteilsfall hatten Eheleute, die zu 80 Prozent an einer GmbH beteiligt waren, eine Stiftung mit dem Zweck der Förderung von Kunst und Kultur gegründet. Die GmbH spendete in mehreren Jahren selbst erworbene Kunstwerke mit einem Gesamtwert in sechsstelliger Höhe an die Stiftung und machte dafür einen Betriebsausgaben- und Spendenabzug geltend. Nachdem das Finanzamt den Abzug versagt hatte, bestätigte das FG die Auffassung der Finanzverwaltung mit der Begründung, dass die Stiftung als nahestehende Person der Gesellschafter-Eheleute anzusehen sei und eine vGA auch vorliegen kann, wenn der Vorteil nicht direkt bei den Gesellschaftern der GmbH eintritt. Die Zuwendungen seien durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, insbesondere, weil die Eheleute auch eigene Spenden an die Stiftung geleistet hätten.

Teilzeit- und Befristungsgesetz

SHBB Bad Oldesloe

Neue Regelungen für Brückenteilzeit: Bisher haben Arbeitnehmer/innen in Teilzeitarbeit mit einem Verlängerungswunsch ihrer Arbeitszeit lediglich einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes. Ab 2019 hat der Arbeitnehmer nach dem neu gefassten Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf eine zeitlich befristete Arbeitszeitverringerung, die sogenannte Brückenteilzeit.

Ein Arbeitnehmer kann nach dem TzBfG verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird, wenn sein Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate bestanden hat. Die sechsmonatige Wartezeit ergibt sich aus dem Gedanken, dass die Vertragsparteien regelmäßig eine Probezeit von maximal sechs Monaten vereinbaren. Sie war auch schon bisher zu beachten, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft seine Arbeitszeit verringern wollte. Aufgrund der neuen Gesetzeslage kann ab 2019 die Situation eintreten, dass ein Arbeitgeber, der eine Vollzeitstelle ausgeschrieben und auch entsprechend besetzt hat, sich nach dem Ablauf der Probezeit plötzlich mit dem Verlangen des gerade neu eingestellten Arbeitnehmers konfrontiert sieht, die Vollzeit- in eine Teilzeitstelle umwandeln. Der Anspruch auf Brückenteilzeit ist nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe, wie zum Beispiel Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, gebunden. Allerdings hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass die Beschäftigung mit der veränderten Arbeitszeit auf dem gleichen Arbeitsplatz erfolgt. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechts eine gleichwertige Arbeit auf einer entsprechenden Teilzeitstelle zuweisen.

Beweislast für die Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann das Verlangen des Arbeitnehmers nach Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, soweit betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Beweislast dafür, dass entsprechende betriebliche Gründe vorliegen, trägt der Arbeitgeber. Im Streitfall muss er vor Gericht vortragen und beweisen, dass keine geeignete Teilzeitstelle existiert oder bei einer vorhandenen Teilzeitstelle die Arbeitszeitwünsche anderer Beschäftigter vorrangig zu berücksichtigen waren, weil andere Arbeitnehmer/innen für die Besetzung des speziellen Arbeitsplatzes nach objektiven Kriterien besser geeignet sind.

Kleinunternehmerklausel
Ein Arbeitnehmer hat nur dann einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Verringerung seiner Arbeitszeit, wenn sein Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Bei der Feststellung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist auf das Unternehmen und nicht auf den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb des Arbeitgebers abzustellen. Ausschlaggebend ist also, wer der Arbeitgeber desjenigen Arbeitnehmers ist, der die Brückenteilzeit verlangt. In Betrieben, in denen Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind, sogenannte Gemeinschaftsbetriebe, findet damit keine
Zusammenrechnung statt.

Ein Arbeitgeber, der in der Regel mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmer beschäftigt, kann das Verlangen eines Arbeitnehmers ablehnen, wenn zum Zeitpunkt des Beginns der begehrten Arbeitszeitreduktion bereits einer bestimmten Zahl anderer Arbeitnehmer Brückenteilzeit gewährt wird. Der Schwellenwert steigt in mehreren Stufen mit der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer von vier in Betrieben mit 45 bis 60 Arbeitnehmern bis auf 14 in Betrieben von 195 bis 200 Arbeitnehmern an.

Bei der Ermittlung der regelmäßigen Arbeitnehmerzahl gilt das Kopf-Prinzip, das heißt, es wird nicht zwischen Voll- oder Teilzeitkräften unterschieden. Auszubildende und Praktikanten sind nicht einzubeziehen. Auch kurzfristig Beschäftigte bleiben regelmäßig unberücksichtigt, während  Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis zeitlich ruht, zum Beispiel wegen Elternzeit, anzurechnen sind.

Neue Formvorschriften
Arbeitnehmer haben zukünftig bei dem Verlangen einer Brückenteilzeit zu beachten, dass sie ihren Antrag dem Arbeitgeber mindestens in Textform, zum Beispiel per E-Mail, mitteilen müssen.

Bei einer Ablehnung muss der Arbeitgeber beachten, dass die Ablehnung dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen ist. Die Textform reicht also hierfür nicht aus. Außerdem muss eine Ablehnung dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn mitgeteilt werden. Wird diese Frist verpasst, fingiert das Gesetz die Zustimmung des Arbeitgebers. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen das Schriftformerfordernis.

Ergeben sich nachträglich betriebliche Gründe, die einer Brückenteilzeit entgegengestanden hätten, kann dieses nicht mehr berücksichtigt werden. Nachträgliche betriebliche Gründe, die zu einer anderen Arbeitszeitverteilung der bereits wirksam entstandenen Teilzeit führen könnten, kann der Arbeitgeber aber noch für die Zukunft geltend machen.

Erhöhter Verwaltungsaufwand
Arbeitgeber müssen zukünftig sorgfältig aufzeichnen, welcher Arbeitnehmer für welche Zeit Brückenteilzeit in Anspruch genommen hat, um mitteilen zu können, welches Verlangen sie unter Verweis auf das Erreichen des Schwellenwertes ablehnen. Der Arbeitnehmer kann nach Ablehnung durch den Arbeitgeber seinen Antrag frühestens nach einem Jahr wiederholen. Eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, wann ein Antrag erneut gestellt werden kann, besteht bisher nicht.

Unser Rat
Als Arbeitgeber sind Sie gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Regeln im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu beschäftigen, um mögliche Formfehler zu vermeiden und nicht gegenüber Ihren Mitarbeitern in Argumentationsnot zu geraten.

 

Steuerfreiheit prüfen!

Stromleitungen über Privatgrundstücken

Entschädigungen, die ein Grundstückseigentümer für die Überspannung seines dem steuerlichen Privatvermögen zuzurechnenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung erhält, unterliegen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus Juli 2018 nicht der Einkommensteuer. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine zeitlich unbeschränkte, also dauerhafte Duldung handelt und die Erlaubnis zur Überspannung erteilt wurde, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen.

Im Urteilsfall wurde ein selbst bewohntes Einfamilienhaus mit einer Stromleitung überspannt. Für die Überspannung und die dingliche Absicherung einer immerwährenden beschränkt persönlichen  Dienstbarkeit im Grundbuch erhielt der Grundstückseigentümer vom Netzbetreiber eine Einmalentschädigung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswerts des überspannten Grundstücks. Das Finanzamt unterwarf die Entschädigung der Einkommensbesteuerung. Dieser Auffassung widersprach der BFH und entschied, dass im Urteilsfall nicht die zeitlich befristete Nutzungsmöglichkeit im Vordergrund steht. Die Entschädigung bezweckt vielmehr einen Ausgleich für die mit der dauerhaften Überspannung verbundene Wertminderung des Grundstücks. Zudem berücksichtigt der BFH den Umstand, dass der Grundstückseigentümer ohne sein Einverständnis wahrscheinlich zwangsenteignet worden wäre. Daher liegen weder Vermietungs- noch sonstige Einkünfte vor.

Kindergeld

Kindergeld

Antragsfristen beachten! Aufgrund einer Gesetzesänderung können Kindergeldanträge
seit 2018 rückwirkend nur noch für einen Zeitraum von sechs Monaten gestellt werden. Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei der zuständigen Kindergeldstelle.

Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für minderjährige Kinder unter 18 Jahren. Auch für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren wird Kindergeld gewährt, wenn die Kinder nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Befindet sich das volljährige Kind in einer Berufsausbildung beziehungsweise kann es diese mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder liegt eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von längstens vier Monaten vor, können Kinder maximal bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn das Kind einen im Gesetz genannten freiwilligen Dienst leistet, wie zum Beispiel den Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr. Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder werden ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt.

Die seit 2018 auf sechs Monate verkürzten Antragsfristen sind insbesondere bei einem volljährigen Kind problematisch, wenn noch nicht feststeht, welchen weiteren beruflichen Werdegang es einschlagen wird. Ein Kindergeldantrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden. Gegebenenfalls können fehlende  Unterlagen später nachgereicht werden.

Inventur

Inventur SHBB Bad Oldesloe

Körperliche Bestandsaufnahme notwendig: Grundsätzlich haben Kaufleute für den Schluss eines jeden Geschäfts- beziehungsweise Wirtschaftsjahres ein Inventar, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.

Das Inventar, in dem die einzelnen Vermögensgegenstände nach Art, Menge und unter Angabe ihres Werts genau zu verzeichnen sind, ist aufgrund einer körperlichen Bestandsaufnahme – der Inventur – zu erstellen. Von der Verpflichtung zur Bilanzierung ausgenommen sind Kaufleute, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 600.000 Euro Umsatz und nicht mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss erzielt haben. In diesen Fällen kann der Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden. Wird innerhalb der oben genannten Grenzen aber freiwillig ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, ist auch eine  Inventur erforderlich.

Für die körperliche Bestandaufnahme kommen nachfolgende Durchführungsmöglichkeiten in Frage:

Stichtagsinventur
Die Inventur für den Bilanzstichtag braucht nicht an diesem vorgenommen werden. Sie kann auch zeitnah, bis zu zehn Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bestandsveränderungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bestandaufnahme anhand von Belegen oder Aufzeichnungen ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

Zeitverschobene Inventur
Die jährliche körperliche Bestandsaufnahme kann ganz oder teilweise innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Der sich danach ergebende Gesamtwert des Bestandes ist dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortzuschreiben oder zurückzurechnen.

Permanente Inventur
Die körperliche Bestandsaufnahme für den Bilanzstichtag kann auch ganz oder teilweise aufgrund einer permanenten Inventur erstellt werden. Der Bestand für den Bilanzstichtag kann in diesem Fall nach Art und Menge anhand von Lagerbüchern in Papier oder elektronischer Form beziehungsweise Lagerkarteien festgestellt werden. In diesem Fall müssen die Bestände nach Art, Menge und Wert laufend aufgezeichnet und fortgeschrieben werden. Mindestens einmal jährlich muss aber auch eine tatsächliche körperliche Bestandsaufnahme stattfinden. Hierfür kann ein beliebiger Zeitpunkt und eine beliebig abgrenzbare Teilmenge ausgewählt werden. Insgesamt muss aber über das Jahr verteilt summarisch eine lückenlose körperliche Bestandsaufnahme vorliegen, um das in den Lagerbüchern beziehungsweise Lagerkarteien ausgewiesene Vorratsvermögen mit den tatsächlich vorhandenen Beständen abzugleichen.