Steuertipps zum Jahreswechsel

Steuertipps zum Jahreswechsel SHBB Bad Oldesloe

Welche steuerlichen Gestaltungen können vor dem Jahreswechsel 2018/2019 noch ausgenutzt werden? An welchen Stellen sind noch Feinjustierungen für Steueroptimierungen möglich oder nötig? Dazu finden Sie im Folgenden eine Auswahl an Hinweisen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen können. Wenn im Folgenden das Ende eines Wirtschaftsjahres genannt wird, ist damit nicht zwingend der Silvestertag gemeint. Ein Wirtschaftsjahr kann mit dem Kalenderjahr übereinstimmen oder davon abweichen, beispielsweise vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Ihre Beratungsstelle steht Ihnen mit persönlichem Rat zur Seite, damit Sie optimal vorbereitet in das Jahr 2019 starten können.

Für alle Unternehmer

Investitionsabzugsbetrag
Planen Sie in den nächsten drei Jahren Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter? Ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, maximal bis zu 200.000 Euro, kann Ihren Gewinn in 2018 beziehungsweise
2018/19 verringern, sofern die betrieblichen Größenmerkmale eingehalten werden: Bei bilanzierenden Gewerbebetrieben oder Freiberuflern darf das im Jahresabschluss ausgewiesene Betriebsvermögen 235.000 Euro nicht übersteigen. Für Land- und Forstwirte gilt ein Wirtschafts- beziehungsweise Ersatzwirtschaftswert von 125.000 Euro als Obergrenze. Wird der Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, darf ein Investitionsabzugsbetrag nur bis zu einer Gewinngrenze von 100.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Sonderabschreibungen
Schaffen Sie im aktuellen Wirtschaftsjahr noch bewegliche Wirtschaftsgüter an, können Sie Sonderabschreibungen bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist wie beim Investitionsabzugsbetrag, dass die dort genannten betrieblichen Größenmerkmale nicht überschritten werden. Die Gesamthöhe der Sonderabschreibungen ist nicht begrenzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Einkauf oder die Herstellung von Werkzeugen, Kleinmaschinen, Betriebsvorrichtungen oder auch Büroausstattung vor dem Jahreswechsel kann bei der Steueroptimierung helfen. So ist es möglich, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter von nicht mehr als 800 Euro netto in voller Höhe als Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung abzuziehen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro kann alternativ ein sogenannter Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Das Wahlrecht, einen Sammelposten zu bilden oder die Sofortabschreibung zu wählen, müssen Sie für alle Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro innerhalb eines Wirtschaftsjahres einheitlich ausüben.

Reparaturen
Reparaturen von Betriebsgebäuden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen oder Betriebs- und Geschäftsausstattung führen zu gewinnmindernden Erhaltungsaufwendungen. Bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung ist das Datum der Bezahlung maßgebend. Für bilanzierende Unternehmen kommt es für die zeitliche Zuordnung darauf an, in welchem Wirtschaftsjahr die Reparaturen durchgeführt werden. Bilanzierende Betriebe können zudem Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gewinnmindernd berücksichtigen. Solche Rückstellungen können allerdings nur gebildet werden, wenn die Arbeiten innerhalb des ersten Quartals des neuen Wirtschaftsjahres ausgeführt werden und es sich nicht um turnusmäßig wiederkehrende Erhaltungsarbeiten handelt.

Gemischte private/betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen, die teils betrieblich und teils privat veranlasst sind, können nach entsprechender Aufteilung und Zuordnung anteilig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Haben Sie zum Beispiel an einer gemischten Urlaubs- und Fachseminarreise teilgenommen, können Sie alle Aufwendungen, die mit dem Fachseminar zusammenhängen, wie zum Beispiel anteilige Fahrtkosten oder Seminargebühren, als Betriebsausgaben abziehen. Auch Aufwendungen aus Anlass eines Betriebsjubiläums, eines erfolgreich bestandenen Examens oder einer Verabschiedungsfeier, an denen neben Geschäftsfreunden auch private Gäste teilgenommen haben, führen zum teilweisen Betriebsausgabenabzug.

Arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung wird steuerlich gefördert und kann ein interessanter Vergütungsbestandteil für Ihre Mitarbeiter sein. Sie kann grundsätzlich allen Mitarbeitern gewährt oder aber auf bestimmte Gruppen beschränkt werden. Für die betriebliche Altersversorgung kommen verschiedene Durchführungswege in Betracht. Weit verbreitet ist zum Beispiel die Direktversicherung.
Zu beachten ist dabei, dass Prämien für eine Direktversicherung lediglich bis zur Höhe von maximal acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei sind. Auch bei einer Beschäftigung in den östlichen Bundesländern ist die Beitragsbemessungsgrenze West maßgeblich, sodass für das Jahr 2018 bundeseinheitlich maximal 6.240 Euro steuerfrei gewährt werden können.

Es ist allerdings zu beachten, dass der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag lediglich vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. Dementsprechend kann für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von 3.120 Euro auch sozialversicherungsfrei gewährt werden. Der diesen Betrag bis zu einem Maximalbetrag von 6.240 Euro übersteigende Betrag ist zwar steuer- aber in der Regel nicht sozialversicherungsfrei.

Für bilanzierende Unternehmer

Inventur
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung sind Bestandsaufnahmen am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres in Form der Inventur. Das gilt für sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und andere Schuldposten, selbst wenn diese bereits in voller Höhe abgeschrieben sind. Die Bestandsaufnahme ist zu dokumentieren und aufzubewahren.

Bewertung des Vorratsvermögens
Im Rahmen der Inventur sollten Sie die Bewertung Ihrer Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sowie eventuell geleisteter Anzahlungen überprüfen. „Ladenhüter“ sind unter Umständen gewinnmindernd auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben. Bitte beachten Sie: Eine wesentliche Voraussetzung für die Bewertung unterhalb der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Abwertung nicht aus. Wird in folgenden Wirtschaftsjahren der niedrigere Teilwert nicht mehr nachgewiesen, muss zwingend eine Wertaufholung vorgenommen werden. Damit das Finanzamt die Abwertung der Vorräte später auch akzeptiert, empfiehlt es sich, geeignete Informationen über die Bewertungsgrundlagen, Vergleichswerte, Marktpreisentwicklungen etc. zu sammeln.

Forderungsmanagement
Spätestens vor dem Jahreswechsel sollten alle säumigen Kunden auf ihre Zahlungsverpflichtungen hingewiesen werden. Um zu vermeiden, dass Kunden die Einrede der Verjährung geltend machen können, sind hierbei die zivilrechtlichen Verjährungsfristen zu beachten. Auch aus steuerlichen Gründen ist ein effektives Forderungsmanagement wichtig, um beispielsweise dem Finanzamt bei einer eventuell gebotenen Pauschal- oder Einzelwertberichtigung von Forderungen entsprechende Nachweise vorlegen zu können.

Thesaurierungsbegünstigung
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können nicht entnommene Gewinne auf besonderen Antrag mit 28,25 Prozent versteuern. Die Thesaurierungsbesteuerung ist allerdings im Regelfall wirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn über mehrere Jahre sehr hohe Gewinne erzielt werden und die liquiden Mittel nicht für die private Lebensführung entnommen werden müssen. Kommt es nämlich zu einer späteren Entnahme der zunächst begünstigt besteuerten Gewinne, wird eine zusätzliche „Strafsteuer“ von 25 Prozent fällig. Wer von der Thesaurierungsbesteuerung Gebrauch machen möchte, sollte daher gegebenenfalls bereits vor dem Ende des Jahres 2018 möglichst viele verfügbare liquide Mittel aus dem Betriebsvermögen entnehmen.

Vergütungen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Soll in 2019 ein höheres Gehalt oder eine Sonderzahlung gezahlt werden, ist hierfür im Vorwege ein Gesellschafterbeschluss notwendig, damit die höheren Vergütungen vom Finanzamt anerkannt werden.

Für Einnahmenüberschussrechner

Zeitliche Verschiebung von Zahlungen
Bei der Einnahmenüberschussrechnung wird der Gewinn anhand des Zu- und Abflusses von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Wird für 2018 ein hoher Gewinn erwartet, kann es sich lohnen, bis zum Jahreswechsel noch Betriebsausgaben vorzuziehen, um dadurch die Steuerlast 2018 zu mindern. Eigene Lieferungen und Leistungen können später in Rechnung gestellt oder es kann ein längeres Zahlungsziel vereinbart werden, um so Betriebseinnahmen in das Jahr 2019 zu verschieben. Für regelmäßige Zahlungen gilt folgende Sonderregelung: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel mindern den Gewinn des Jahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies betrifft zum Beispiel Mietzahlungen, Versicherungsleistungen und Umsatzsteuerzahlungen. Werden Rechnungen mittels Kreditkarte beglichen, so gehören noch sämtliche Ausgaben in das Jahr 2018, für die der Belastungsbeleg noch bis zum 31. Dezember unterschrieben wurde.

Für Vermieter

Verbilligte Vermietung an Angehörige
Wird eine Wohnung oder ein Haus verbilligt an Angehörige vermietet, können Werbungskosten auch dann noch im vollen Umfang abgezogen werden, wenn die Miete nicht weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt die Miete unterhalb dieses Grenzwertes, dürfen Werbungskosten nur anteilig im Verhältnis von tatsächlicher zu ortsüblicher Miete berücksichtigt werden. Prüfen Sie, ob die tatsächliche Miete gegebenenfalls entsprechend der Entwicklung der ortsüblichen Miete anzupassen ist.

Für alle Steuerpflichtigen

Altersvorsorge
Überprüfen Sie, ob es wirtschaftlich zweckmäßig ist, Ihre Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen in 2018 noch zu erhöhen. Für 2018 können Ledige maximal 23.712 Euro und Verheiratete 47.424 Euro steuerwirksam aufwenden. Bei Arbeitnehmern verringern sich die Höchstgrenzen um die steuerfreien Arbeitgeberanteile.

Handwerkerarbeiten
Der Fiskus beteiligt sich an Reparaturarbeiten, die in Ihrem selbst genutzten Haus oder in der selbst genutzten Wohnung ausgeführt werden. Ob Sie zur Miete oder im eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung wohnen, ist unerheblich. So können Sie auf Antrag 20 Prozent der Lohnaufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen. Wer den Höchstbetrag in diesem Jahr bereits ausgeschöpft hat, verschiebt unter Umständen die Arbeiten oder die Bezahlung ins nächste Jahr. Zur Beachtung: Es muss zwingend eine Rechnung vorliegen und per Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Aufwendungen für Haushaltshilfen oder handwerkliche Arbeiten im oder rund um das Haus oder die Wohnung anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Auch bei Aufnahme eines Au-Pairs in Ihrer Familie beteiligt sich der Fiskus an den Kosten: Den auf die Kindererziehung entfallenden Anteil können Sie als Kinderbetreuungskosten und die auf leichte Hausarbeiten anteilig entfallenden Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigen.

Spenden
Besonders in der Zeit zum Jahresende steigt die allgemeine Spendenbereitschaft. Möchten Sie das Einkommen des Jahres 2018 hierdurch mindern, muss die Zahlung noch rechtzeitig in diesem Jahr ausgeführt werden. Bedenken Sie die vielen Feiertage zum Jahresende und die dadurch reduzierten Bankarbeitstage.

Freistellungsauftrag
Um eine Besteuerung Ihrer Kapitaleinkünfte zu vermeiden, überprüfen Sie, ob Sie Ihren Kreditinstituten Freistellungsaufträge in zutreffender Höhe erteilt haben. Sie können bei Einzelveranlagung pro Jahr 801 Euro freistellen, für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602 Euro. Den maximalen Freistellungsauftrag können Sie auf verschiedene Kreditinstitute aufteilen. Freistellungsaufträge müssen nicht mehr im laufenden Jahr gestellt werden. Sie können dies bis zum 31. Januar des Folgejahres nachholen und bisher gestellte Freistellungsaufträge für das vergangene Jahr ändern. Die Finanzverwaltung hat es den Banken jedoch freigestellt, an dieser Regelung teilzunehmen. Sprechen Sie daher vorsorglich mit Ihrem Kreditinstitut.

Dürrehilfe

Dürrehilfe Landwirtschaft

Bund und Länder einigen sich auf gemeinsames Hilfsprogramm: Durch die lang anhaltende Trockenheit im Frühjahr und Sommer dieses Jahres ist es in der Landwirtschaft zu massiven Ernteausfällen gekommen.

Nachdem die Ertragsausfälle durch die Erntestatistik 2018 offiziell bestätigt wurden, hat die Bundeslandwirtschaftsministerin die Dürre zu einem außergewöhnlichen Wetterereignis von nationalem Ausmaß erklärt und den Weg für finanzielle Hilfen des Bundes freigemacht. Bund und Länder werden nach Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums jeweils zur Hälfte insgesamt circa 340 Millionen Euro den betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen im Rahmen eines gemeinsamen Hilfsprogramms zur Verfügung stellen. Ausgeglichen werden maximal 50 Prozent des durch die Dürre eingetretenen finanziellen Schadens. Pro Betrieb sind Zahlungen zwischen 2.500 und 500.000 Euro auf Antrag bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes möglich.

Der nicht zurückzuzahlende Zuschuss soll an existenzgefährdete Betriebe gezahlt werden, sodass eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung notwendig sein wird. Antragsberechtigt sind nach bisherigem Kenntnisstand Landwirte, deren Ernteverluste durch den extremen Sommer mehr als 30 Prozent betragen. Hilfe wird jedoch nur gewährt, wenn die betrieblichen Überschüsse des Antragsstellers nicht ausreichen, um den Schaden aus eigener Kraft auszugleichen. Außerdem dürfen die Unternehmer kein hohes Privatvermögen besitzen, denn dieses wird auf die Beihilfe angerechnet. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit nicht mehr als 35 Prozent betragen und  dass die Summe der positiven Einkünfte im Einzelfall nicht über 90.000 Euro – bei Ehegatten 120.000 Euro – liegt.

Die abschließenden Voraussetzungen für eine Antragsstellung sollen Anfang Oktober 2018 vorliegen. Damit bis Ende des Jahres 2018 erste Vorschüsse bei den betroffenen Unternehmen eingehen, ist bei der Antragstellung Eile geboten. Voraussichtlich wird bereits Ende Oktober 2018 Antragsschluss für die Dürrehilfe sein. Sofern Sie beabsichtigen, einen Förderantrag zu stellen, kann Ihre Beratungsstelle Sie bei der Zusammenstellung der für den Förderantrag erforderlichen Nachweise unterstützen.

Dienstwagenüberlassung

Dienstwagenüberlassung

Neue Regeln für Zuzahlungen eines Arbeitnehmers: Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung, -motivation und -entlohnung. Häufig sehen Dienstwagenüberlassungsverträge vor, dass Arbeitnehmer Zuzahlungen leisten müssen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen aus Dezember 2016 entschieden, dass solche Zuzahlungen den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil mindern. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Sozialversicherung haben beschlossen, die Urteilsgrundsätze allgemein anzuwenden.

Der geldwerte Vorteil des privaten Nutzungsanteils eines Dienstwagens ist entweder nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung oder auf Grundlage eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches zu ermitteln. Bei der Ein-Prozent-Regelung bemisst sich der geldwerte Vorteil pauschal nach dem inländischen Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Führt der Arbeitnehmer
ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, wird der private Nutzungsanteil anhand der tatsächlichen  Fahrzeugaufwendungen und des Verhältnisses von dienstlich zu privat gefahrenen Kilometern errechnet.

Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den zu versteuernden Nutzungswert unabhängig davon, ob es sich um feste Monatspauschalen, an der Fahrleistung orientierte Kilometerpauschalen oder um die Übernahme einzelner Kfz-Kostenbestandteile, wie etwa der Kraftstoffkosten, handelt.

Beispiele: Die Dienstwagenregelung für Arbeitnehmer A sieht vor, dass er die Treibstoffkosten für Privatfahrten selbst zu tragen hat. Diese betragen 80 Euro pro Monat. Der nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelte monatliche geldwerte Vorteil beträgt 350 Euro. Dieser Wert mindert sich um den Zuzahlungsbetrag, sodass A einen monatlichen geldwerten Vorteil in Höhe von 270 Euro zu versteuern hat.

Arbeitnehmer B hat seinem Arbeitgeber ein pauschales monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 50 Euro zu erstatten. B führt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, nach dem sich ein Privatanteil in Höhe von 30 Prozent der gesamten Kfz-Kosten ergibt. Von den tatsächlichen Kfz-Gesamtkosten in Höhe von 800 Euro entfallen damit 240 Euro auf die Privatfahrten von B. Sein steuerlicher geldwerter Vorteil mindert sich um seine Zuzahlung auf 190 Euro.

Eine Minderung des geldwerten Vorteils ist nur bis zu einem verbleibenden Nutzungswert von null Euro zulässig. Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen über den Nutzungswert hinaus, können die übersteigenden Beträge steuerlich nicht berücksichtigt werden.  Darüber hinaus sind bei Übernahme einzelner Kfz-Kosten durch den Arbeitnehmer folgende Besonderheiten zu beachten:

Wählt er die Fahrtenbuchmethode, lässt die Finanzverwaltung zwei unterschiedliche Methoden zu:
Entweder werden die vom Arbeitnehmer übernommenen Kosten in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einbezogen und mindern den privaten Nutzungswert. Oder sie fließen von vornherein nicht mit in die Gesamtkosten ein, und der private Nutzungsanteil ist entsprechend geringer.

Die Finanzverwaltung wendet die oben genannten Urteile seit September 2017 allgemein an. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer fahrzeugbezogen und schriftlich die Höhe der persönlich getragenen Fahrzeugkosten nachweist. Dafür muss er Belege sammeln und seinem Arbeitgeber einreichen. Es ist ausreichend, wenn die Unterlagen einmal zum Jahresende eingereicht werden. Der Lohnsteuerabzug wird dann unterjährig zunächst vorläufig auf Grundlage der  Vorjahresbeträge durchgeführt.

Dieser pragmatischen Handhabung folgt nun auch die Sozialversicherung. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben im März 2018 einen entsprechenden Beschluss gefasst, sodass Zuzahlungen des Arbeitnehmers auch zu geringeren Sozialversicherungsbeiträgen führen können.

Nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Zuzahlungen kann der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch hierfür muss der Arbeitnehmer die Kosten nachweisen. Zudem verlangt das Finanzamt die Vorlage der Nutzungsvereinbarung sowie einen Nachweis über die Höhe der bisher vorgenommenen Versteuerung. Allerdings ist zu beachten, dass nachträglich keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erstattet werden können.

Bundesregierung will Mietwohnungsbau steuerlich fördern

Verbraucherbauverträge SHBB Bad Oldesloe

Sonderabschreibungen bis zu 20 % für neue Mietwohnungen: Die Bundesregierung will im Rahmen einer Wohnraumoffensive steuerliche Anreize für den Mietwohnungsbau im „bezahlbaren“ Mietpreissegment schaffen. Auf diese Weise soll der Mangel an Wohnraum für Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen durch steigende Mieten bekämpft werden. Das Bundeskabinett hat ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das nach den Vorstellungen der Regierung noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden soll.

Mit dem neuen Gesetz sollen Regelungen zu Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau in das Einkommensteuergesetz eingefügt werden. Nach bisherigem Kenntnisstand sollen für den Kauf oder Bau neuer Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich fünf Prozent der Bemessungsgrundlage neben der normalen Abschreibung in Anspruch genommen werden können. Insgesamt sollen so 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über den Weg einer Sonderabschreibung geltend gemacht werden können – nach dem Willen des Bundeskabinetts bereits rückwirkend ab September 2018.

Grundsätzliche Voraussetzung für die geplante Sonderabschreibung ist, dass durch Baumaßnahmen aufgrund eines Bauantrages oder einer Bauanzeige neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum in einem Gebäude geschaffen wird, der für die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken geeignet ist. Um die neuen Sonderabschreibungen nutzen zu können, muss der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt werden beziehungsweise worden sein.

Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen dürfen. Das Überschreiten dieser Grenze würde zum vollständigen Ausschluss der Förderung führen. Darüber hinaus muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Gefördert werden auch Wohnungen für Betriebsangehörige, zum Beispiel eine Hausmeisterwohnung. Für Ferienwohnungen hingegen soll die Sonderabschreibung nicht in Anspruch genommen werden können.

Als Bemessungsgrundlage der neuen Sonderabschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die begünstigte und förderfähige Wohnung, maximal jedoch 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anzusetzen.

Aufwendungen für das Grundstück, also für den Grund und Boden, sowie für Außenanlagen sind nicht förderfähig. Darüber hinaus kann die Sonderabschreibung auch nur in Anspruch genommen werden, wenn die Investitionen in den Wohnraum nicht unmittelbar mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert werden. Was genau unter „Mitteln aus öffentlichen Haushalten“ fällt, muss noch abschließend geklärt werden. Auch die Frage, ob zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) darunter fallen würden, ist noch zu klären.

Wenn die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient oder sie innerhalb dieses Zeitraums steuerfrei veräußert wird, soll die in Anspruch genommene Sonderabschreibung rückwirkend wegfallen. Das gleiche gilt, wenn die Baukostenobergrenze von 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche durch nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf oder Bau überschritten wird.

Das SHBB Journal wird über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in den nächsten Ausgaben weiter berichten.

Steuerberatungs-nachwuchs geht an den Start

Steuerberatungsnachwuchs geht an den Start

Auch in diesem Sommer begannen wieder viele junge Menschen ihre Ausbildung im Unternehmensverbund der SHBB Steuerberatungsgesellschaft. Insgesamt 56 junge Frauen und Männer haben mit der Wahl ihrer Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten die Weichen für ihre Zukunft in einem verantwortungsvollen Beruf mit besten Perspektiven gestellt.

Die neuen Auszubildenden trafen sich im Rahmen eines einwöchigen Starter Camps bereits vor Beginn ihrer berufspraktischen Ausbildungszeit in den örtlichen Kanzleien. Das bereits traditionelle Starter Camp des Unternehmensverbundes der SHBB bot den neuen Auszubildenden beste Gelegenheit, sich kennenzulernen und erste Einblicke in den Ausbildungsberuf zu erlangen. Neben Basiswissen aus den Fachbereichen Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung, Steuerrecht, elektronische Datenverarbeitung und digitale Informationssysteme wurden auch Kenntnisse in den Gebieten Kommunikation, Büroknigge sowie wirtschaftliches Grundwissen vermittelt. An einem Ausbilderabend stellten sich engagierte, praxiserfahrene Ausbilder/innen den Fragen der interessierten jungen Menschen. Es wurde viel nachgefragt, diskutiert und berichtet; auch wurden Ängste abgebaut und Erwartungen relativiert. Der Exkursionstag, an dem das Erlernte mit Praxiseindrücken angereichert wurde, trug genauso zur guten Stimmung bei wie die vielen gemeinsamen Unternehmungen. Das Bergfest und ein facettenreiches Rahmenprogramm sorgten dafür, dass das Eis zügig gebrochen war und die neuen Auszubildenden schnell untereinander Kontakt fanden. Die Vorfreude auf das unternehmensweit durchgeführte Starter Camp 2.0 für alle Auszubildenden des zweiten Lehrjahres zeigte, dass die Erwartungen an die gemeinsame Einführungswoche in vollem Umfang erfüllt werden konnten.

Die Betriebs- und Steuerberatungsgesellschaft SHBB mbH wünscht ihren neuen Auszubildenden Lisa-Marie Uldal und Niklas Sander Fokkema viel Erfolg und Freude während ihrer Ausbildung und für ihre weitere berufliche Entwicklung.

Das Karriereportal deine-zukunft-steuern.de informiert über die zahlreichen Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten. Sowohl Schüler und Studierende als auch bereits Berufserfahrene finden hier umfassende Informationen über die verschiedenen Berufsbilder und Aufstiegschancen im Unternehmensverbund.

Übergangsregelung unbefristet verlängert

Mindestlohn SHBB Bad Oldesloe

Sozialversicherungsfreie kurzfristige Saisonbeschäftigungen: Um möglichen Problemen bei der Saisonarbeit Rechnung zu tragen, hatte der Gesetzgeber mit Einführung des Mindestlohngesetzes zugleich die Zeitgrenzen für sozialversicherungsfreie kurzfristige Saisonbeschäftigungen ab 2015 ausgeweitet. Die Ausdehnung der Zeitgrenzen war allerdings auf vier Jahre, das heißt bis zum 31. Dezember 2018, begrenzt worden. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich nunmehr darauf geeinigt, diese Übergangsregelung unbefristet zu verlängern. Diese Entscheidung hat in der Wirtschaft große Zustimmung gefunden.

Aufgrund der Entfristung dürfen Saisonarbeitnehmer nach Umsetzung durch den Gesetzgeber auch über den 31.12.2018 hinaus sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäftigt sein, wenn das Beschäftigungsverhältnis vertraglich von vornherein auf maximal drei Kalendermonate oder bei Mehrfachbeschäftigung auf maximal 90 Kalendertage beschränkt wird und die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt werden soll. Hierbei werden Wochenenden und Feiertage mitgezählt. Ist die Beschäftigung für weniger als fünf Tage in der Woche ausgelegt, ist das  Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf maximal 70 Arbeitstage zu beschränken. Wochenenden und Feiertage werden hier nicht mitgezählt.

Nach wie vor ist es für die Sozialversicherungsfreiheit einer kurzfristigen Beschäftigung erforderlich, dass die Befristung entsprechend der geltenden Zeitgrenzen bereits vor Beschäftigungsbeginn in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgelegt wird. Fehlt eine solche Befristung oder wurde der Arbeitsvertrag mit einer solchen Befristung erst nachträglich abgeschlossen, dann gehen die Sozialversicherungsträger von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis aus, das insgesamt sozialversicherungspflichtig ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit einem Entgelt von mehr als 450 Euro im Monat nur für Arbeitnehmer in Betracht kommt, die diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausüben.

Unser Rat
Trotz der gerade beschlossenen Ausdehnung der Zeitgrenzen haben Arbeitgeber beim Einsatz  qualifizierter Saisonarbeitnehmer aus dem In- und Ausland nach wie vor ein ganzes Bündel von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu beachten. Angesichts der Komplexität dieser Vorgaben sollten sich Arbeitgeber in allen Zweifelsfällen von ihrem zuständigen Berufsverband oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Für steuerliche Fragestellungen steht Ihnen Ihre  SHBB-Beratungsstelle zur Verfügung.