Abgabe der Steuererklärungen: neue Fristen

Steuererklärung SHBB Bad Oldesloe

Der Gesetzgeber hat die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert. Allerdings sollten diese künftig strikter eingehalten werden als bisher, da ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anderenfalls zwingend Verspätungszuschläge anfallen – auch wenn vom Finanzamt im Einzelfall eine Fristverlängerung gewährt wird. Bisher hatten die Finanzbehörden diesbezüglich Ermessensspielräume.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen neu geregelt. Nach wie vor wird dabei zwischen steuerlich nicht beratenen und steuerlich beratenen Personen unterschieden. Steuerpflichtige, die keinen Steuerberater mit der Fertigung ihrer Steuererklärung beauftragt haben, müssen ihre Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.

Für steuerlich beratene Steuerpflichtige verlängert sich die Abgabefrist auf Ende Februar des Zweitfolgejahres. Die Einkommensteuererklärung 2018 ist beispielsweise spätestens bis zum 2. März 2020 einzureichen – da der letzte Tag im Februar 2020 auf einen Samstag fällt und sich die Frist dadurch auf den nächsten Werktag verlängert.

Weitere Besonderheiten gelten für Land- und Forstwirte mit einem Betrieb, dessen Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht. Die Steuererklärungen sind spätestens sieben Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres einzureichen, das heißt zum Beispiel bei einem Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni, bis zum 31. Januar des Folgejahres. Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt, gewährt der Gesetzgeber eine Frist von 13 Monaten nach Wirtschaftsjahresende, das heißt im oben genannten Beispiel bis zum 31. Juli des Folgejahres. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Sonderregelung ausschließlich auf solche Steuererklärungen bezieht, denen die Gewinnermittlung für den landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar zugrunde liegen. Erzielt also eine Personengesellschaft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die gesondert und einheitlich festzustellen sind, gilt die verlängerte Abgabefrist lediglich für die Feststellungserklärung der Personengesellschaft. Die Einkommensteuererklärungen der einzelnen Gesellschafter sind bereits bis Ende Juli beziehungsweise Ende Februar des Folgejahres einzureichen.

Eine Fristverlängerung über die genannten Zeitpunkte hinaus soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen, wenn der Steuerpflichtige beziehungsweise der steuerliche Berater ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

Für Fragen rund um die Abgabefristen für Ihre Steuererklärung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Steuererklärung SHBB Bad Oldesloe

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner

Kreditzweitmarktgesetz auf andere Bereiche ausgedehnt SHBB Bad Oldesloe

In den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ist ein Pilotprojekt zur Vereinfachung der Steuererklärungen von Rentnern und Pensionären gestartet.

Um es den Alterseinkünftebeziehern zu erleichtern, ihren Steuererklärungspflichten nachzukommen, wurde eine Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften entwickelt, die lediglich aus zwei DIN A 4-Seiten besteht. In einem Pilotprojekt soll dieses nun zunächst in vier Bundesländern auf die Praxistauglichkeit getestet werden. Der zusätzliche Service richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören beispielsweise die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder Pensionen sowie  Krankenversicherungsbeiträge. In das neue Steuerformular können dann ergänzend Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen werden. Damit sind sämtliche steuerliche Pflichten erledigt. Wenn allerdings noch weitere Einkünfte, wie zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb, vorliegen, kann diese vereinfachte Steuererklärung nicht genutzt werden.

Grundsteuerreform

Grundsteuerreform 2019 SHBB Bad Oldesloe

Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Regelung der Grundsteuer herbeiführen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber mit Urteil aus April 2018 verpflichtet. Wir berichteten darüber zuletzt in einem Beitrag vom 01. Juli 2019.

Im April 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf eines neuen Grundsteuergesetzes vorgelegt. Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit diesem Entwurf ist es bisher nicht gekommen. Das Bundeskanzleramt hatte Vorbehalte gegen den Entwurf angemeldet. Mittlerweile haben sich die Koalitionsspitzen auf eine Verfahrensweise verständigt: Den Bundesländern
sollen Öffnungsklauseln für eigene länderspezifische Regelungen gewährt werden. Es bleibt weiter abzuwarten, wie sich das Gesetzgebungsverfahen entwickelt.

Finanzamtsbescheinigung

Online Marktplatz

Ab 2019 müssen Betreiber von Online-Marktplätzen Aufzeichnungen über die Verkäufer führen, die auf ihrem elektronischen Marktplatz Waren anbieten. Auf Anforderung sind diese Aufzeichnungen der Finanzverwaltung zwecks steuerlicher Überprüfung der Verkäufer zu übermitteln. Außerdem haften die Betreiber elektronischer Marktplätze ab 2019 für die Umsatzsteuer aus Verkäufen, wenn die Verkäufer diese nicht oder in nicht zutreffender Höhe an das Finanzamt abführen. Ein Betreiber haftet allerdings unter anderem dann nicht, wenn er eine Finanzamtsbescheinigung über die steuerliche Erfassung des Verkäufers vorlegen kann. Das SHBB Journal hatte bereits in Ausgabe 4/2018 über die gesetzlichen Neuregelungen berichtet. Nun hat die Finanzverwaltung mit einem Schreiben aus Dezember 2018 die Details des Antrags- und Bescheinigungsverfahrens zur Erfassung als Unternehmer bekanntgegeben. Unter anderem wurde das entsprechende Vordruckmuster veröffentlicht. Bis zur Einrichtung eines elektronischen Datenabrufverfahrens wird die Bescheinigung übergangsweise in Papierform erteilt. Diese kann der Unternehmer dann in ein elektronisches Format, beispielsweise in eine pdf-Datei, überführen und auf elektronischem Weg an den Betreiber des Online-Marktplatzes weiterleiten. Wir stehen Ihnen bei Fragen zum Bescheinigungsverfahren zur Verfügung.

Grössenklassen für Betriebsprüfungen

Betreibsprüfung SHBB Bad Oldesloe

Anhebung der Grenzwerte ab 2019: Das Bundesfinanzministerium hat die bundesweit einheitlichen Abgrenzungsmerkmale der Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2019 neu geregelt. Die grundsätzliche Einordnung in Klein-, Mittel- und Großbetriebe bleibt erhalten. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist das Merkmal „Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Flächen“ weggefallen. Auch für diese Betriebe gilt nur noch das Betriebsmerkmal „Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn“. Ab 2019 gelten folgende Größenmerkmale:

Betriebsgroessenpruefungsklassen SHBB Bad Oldesloe

Vorsteuerabzug nicht gefährden

Umsatzsteuer

Unternehmenszuordnung bis zum 31. Juli erklären: Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführen, können sich im Regelfall die Vorsteuer für bezogene unternehmerisch genutzte Gegenstände und Dienstleistungen vom Finanzamt erstatten lassen.

Das Umsatzsteuerrecht gewährt für Gegenstände den vollen Vorsteuerabzug, wenn die  unternehmerische Nutzung mindestens zehn Prozent beträgt – eine Ausnahme gilt für Gebäude.  Voraussetzung für den vollen Vorsteuerabzug ist, dass dem Finanzamt die Zuordnung eines  Gegenstandes zum Unternehmensvermögen angezeigt wird.

Grundsätzlich muss der Unternehmer seine Zuordnungsentscheidung unmittelbar bei Anschaffung des Gegenstandes treffen. Die Finanzverwaltung lässt es jedoch zu, dass die Entscheidung spätestens in einer rechtzeitig erstellten Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr des Leistungsbezugs dem Finanzamt gegenüber dokumentiert wird. Maßgebend sind somit die gesetzlichen Abgabefristen für Steuererklärungen. Fristverlängerungen haben auf die Zuordnungsfrist keinen Einfluss.

Bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2017 waren Umsatzsteuererklärungen spätestens bis 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Entsprechend war die Zuordnungsentscheidung für im Jahr 2017 angeschaffte Gegenstände bis spätestens 31. Mai 2018 zu dokumentieren. Für Besteuerungszeiträume ab 2018 wurde die Abgabefrist für Steuererklärungen um zwei Monate verlängert. Die Umsatzsteuererklärung 2018 ist somit bis spätestens 31. Juli 2019 einzureichen und die  Finanzverwaltung hat entsprechend auch die Frist für die Zuordnungsentscheidung bis zum 31. Juli verlängert.

Die Dokumentation der Zuordnung zum Unternehmensvermögen erfolgt in der Praxis üblicherweise durch den tatsächlich geltend gemachten Vorsteuerabzug. Praktische Probleme gibt es häufig bei Unternehmern mit ausschließlich umsatzsteuerfreien Tätigkeiten, Kleinunternehmern und pauschalierenden Land- und Forstwirten, die keine Umsatzsteuererklärungen abgeben. In diesen Fällen ist es wichtig, die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen.