Mindestlohn soll steigen

Mindestlohn SHBB Bad Oldesloe

Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für 2021 und 2022 veröffentlich. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 9,35 Euro pro Stunde. Dieser soll in den nächsten zwei Jahren in vier Stufen auf 10,45 Euro steigen, und zwar immer halbjährlich.

Die vorgeschlagenenWerte im Einzelnen:
■ 01.01.2021 bis 30.06.2021: 9,50 Euro
■ 01.07.2021 bis 31.12.2021: 9,60 Euro
■ 01.01.2022 bis 30.06.2022: 9,82 Euro
■ 01.07.2022 bis 31.12.2022: 10,45 Euro

Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung den Empfehlungen der Mindestlohnkommission folgen wird. Wie immer müssen Arbeitgeber prüfen, ob sich aus Tarifverträgen, die als allgemeinverbindlich erklärt wurden, oder aus dem Arbeitsvertrag eine höhere Vergütung ergibt.

Achtung: Wenn nach einer gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns die tatsächliche Vergütung nicht rechtzeitig angepasst und ausgezahlt wird, drohen Sanktionen wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeträge.

Zeitgrenzen sinken wieder

Sozialversicherungsfreie kurzfristige Saisonbeschäftigung SHBB Bad Oldesloe

Für einen Übergangszeitraum hatte der Gesetzgeber die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Saisonbeschäftigung erhöht. Dieser Zeitraum läuft Ende Oktober 2020 aus.

Saisonarbeitnehmer dürfen ab November 2020 nur dann sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäftigt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf maximal drei Kalendermonate (aktuell: fünf) oder bei Mehrfachbeschäftigung auf maximal 90 Kalendertage (aktuell 150) beschränkt wird. Damit endet eine Regelung, mit der Bund vorübergehend längere sozialversicherungsfreie
Beschäftigungen ermöglicht hatte
. Diese Grenzen gelten, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen pro Woche inklusive Wochenenden und Feiertage ausgeübt werden soll. Ist die Beschäftigung für weniger Tage ausgelegt, ist das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf maximal 70 Arbeitstage (aktuell 115) zu beschränken, Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt.

Die Rückkehr zur alten Regelung kann dazu führen, dass aktuelle Anstellungen zum Teil sozialversicherungspflichtig werden. Beispiel: Eine auf fünf Monate beschränkte Saisonbeschäftigung begann am 1. Juli 2020 und wird an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt. Dann wäre die Beschäftigung nur noch in den Monaten Juli bis Oktober sozialversicherungsfrei, im November wäre sie sozialversicherungspflichtig.

Zu beachten ist, dass eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit einem Entgelt in Höhe von mehr als 450 Euro im Monat nur für Arbeitnehmer in Betracht kommt, die diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausüben.

Unser Rat
Angesichts der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern sollten Sie sich als Arbeitgeber in Zweifelsfällen vom zuständigen Berufsverband oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Bei steuerlichen Fragestellungen sprechen Sie uns gerne an.

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Steuerberatungsnachwuchs geht an den Start

Kleine und mittelgroße Unternehmen, die trotz Corona-Einbußen weiter ausbilden oder Lehrlinge aus insolventen Betrieben übernehmen, werden vom Bund gefördert.

In Deutschland laufen Corona-bedingt junge Menschen Gefahr, keine Ausbildungsstelle zu finden oder eine begonnene Berufsausbildung nicht abschließen zu können. Das ist auch deswegen heikel, da Fachkräfte dringend gebraucht werden. Um Betriebe zu belohnen, die trotz Corona-Einbußen ausbilden, hat der Bund ein Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 410 Millionen Euro bis 30. Juni 2021 aufgelegt. Antragsberechtigt sind ausbildende Unternehmen aller Branchen, die am 29. Februar 2020 maximal 249 Menschen (Vollzeitäquivalente) beschäftigten. Auch Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen können Zuschüsse erhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Unternehmen, die überwiegend öffentlich finanziert sind. Gefördert werden Ausbildungen in allen anerkannten Ausbildungsberufen. Das Programm unterscheidet vier Förderfälle:

1 Ausbildungsprämie
Ein Betrieb erhält 2.000 Euro für jeden ab dem 1. August wieder besetzten Ausbildungsplatz, wenn er im neuen Ausbildungsjahr mindestens genauso viele Auszubildende ausbildet wie im Schnitt der vorigen drei Jahre. Der Betrieb muss außerdem von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sein. Das ist der Fall,

  • wenn er im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder
  • wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen ist.

Ausgezahlt wird die Prämie nach erfolgreichem Ende der Probezeit des neu eingestellten Auszubildenden.

2 Ausbildungsprämie plus
Ein Betrieb erhält 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz, mit dem er die durchschnittliche Zahl der neuen Ausbildungsverträge der vergangenen drei Jahren übertrifft. Auch hier gilt: Der Betrieb muss von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sein, und die Probezeit muss erfolgreich beendet werden.

3 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
Einen Zuschuss von 75 Prozent der monatlichen Brutto-Ausbildungsvergütung erhält ein Betrieb, wenn er trotz Kurzarbeit und relevantem Arbeitsausfall (mindestens 50 Prozent) aufgrund der Corona-Krise Auszubildende und deren Ausbilder normal weiterbeschäftigt. Der Arbeitsausfall in Prozent berechnet sich dabei wie folgt: Anzahl der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen multipliziert mit dem Anteil des durchschnittlichen Arbeitsentgeltausfalls dieser Beschäftigten dividiert durch 100.

Den Zuschuss gibt es für jeden Auszubildenden und jeden Monat, in dem ein relevanter Arbeitsausfall vorliegt. Der Antrag auf Zuschuss ist rückwirkend für jeden Monat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten zu stellen. Ein Zuschuss wird maximal für die Monate August bis Dezember 2020 gewährt.

4 Übernahmeprämie
Betriebe erhalten 3.000 Euro, wenn sie die Berufsausbildung von Auszubildenden fortführen, deren ursprünglicher Ausbildungsbetrieb Corona-bedingt Insolvenz angemeldet hat. Die Prämie wird für Einstellungen von August 2020 bis Dezember 2020 gewährt und nach erfolgreichem Ende der Probezeit ausgezahlt. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Probezeit zu stellen.

Förderanträge sind über die Agentur für Arbeit zu stellen. Die Mehrfachförderung einer Ausbildung ist nicht möglich. Wer eine öffentliche Förderung mit gleicher Zielrichtung erhält, ist vom Programm ausgeschlossen.

Überbrückungshilfe

Konjunkturpaket 2020: Überbrückungshilfe SHBB Bad Oldesloe

Der Bund hat die Überbrückungshilfe verlängert und zahlt Fixkostenzuschüsse noch bis zum Jahresende 2020. Weitere Änderungen: Die Fördersätze wurden erhöht, der Zugang erleichtert.

Ab sofort können kleine und mittelgroße Unternehmen aller Branchen, Soloselbstständige und Freiberufler sowie gemeinnützige Einrichtungen, die dauerhaft wirtschaftlich tätig sind, auch für die Monate September bis
Dezember 2020 vom Bund eine Überbrückungshilfe zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz erhalten. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller von April bis August 2020

  • entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten gegenüber den Vorjahresmonaten
  • oder einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent pro Monat erlitten hat.

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Umsatzrückgang im Fördermonat gegenüber dem Vorjahresmonat. Sie beträgt

  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent
  • 60 Prozent bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent und
  • 90 Prozent (bisher 80 Prozent) bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent.

Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Aufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können durch eine Pauschale der förderfähigen Fixkosten unterstützt werden. Diese Pauschale steigt auf 20 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten (bislang zehn Prozent).

Maximal werden 50.000 Euro pro Monat gezahlt. Die bislang geltenden Höchstgrenzen von 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten und 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten entfallen. Wichtig: Die Anträge auf Fixkostenzuschüsse müssen für die Antragssteller auch weiterhin von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt eingereicht werden.

Amazon ist Marktplatz, nicht Endkunde

Umsatzsteuer bei Lieferungen aus dem Ausland SHBB Bad Oldesloe

Unternehmen aus der EU, die Waren über Amazon an Endkunden in Deutschland verkaufen, sind hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Warenbewegungen verantwortlich und Schuldner der Umsatzsteuer. Dies gilt auch dann, wenn Amazon Logistik und Verkauf übernimmt.

Wenn ein Unternehmer aus einem anderen EU-Staat Waren an private Endkunden in Deutschland liefert und seine Lieferungen eine bestimmte Umsatzhöhe überschreiten, muss er in Deutschland Umsatzsteuer abführen. Das gilt auch dann, wenn er seine Produkte über die Plattform von Amazon vertreibt. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies Ende April 2020 eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig zurück und bestätigte damit ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom Oktober 2019.

Geklagt hatte ein in den Niederlanden ansässiger Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, der für den Verkauf an Kunden in Deutschland den Dienst „Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon“ in Anspruch nahm. Bei diesem Programm liefert der Händler seine Produkte an Amazon, und Amazon verteilt die Ware in Eigenregie auf seine Logistikzentren, führt Verkauf und Versand aus und zieht auch den Kaufpreis ein.

Dienstanbieter Amazon Europe hat seinen Sitz in Luxemburg. Daher vertrat der niederländische Händler die Ansicht, er habe lediglich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Amazon in Luxemburg ausgeführt. Das Finanzamt und das Finanzgericht Düsseldorf vertraten dagegen die Auffassung, dass die Endkunden in Deutschland Verträge mit dem Anbieter in den Niederlanden abschließen und dass dadurch Lieferungen vorliegen, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Der BFH sah das genauso: Der Leistungsempfänger der Warenlieferung sei bei diesem Dienst nicht Amazon, sondern der Endkunde.

Bund will prüfen

Corona-Soforthilfen Bund will prüfen SHBB Bad Oldesloe

Für Empfänger der Corona-Soforthilfe ist mit Ablauf des Förderzeitraums möglicherweise genaues Nachrechnen Pflicht: Wer zu viel empfangene Beträge nicht zurückzahlt, macht sich unter Umständen strafbar.

Geld jetzt, Bedarfsprüfung später – unter dieser Prämisse hat der Bund im Frühjahr zehntausenden Kleinstunternehmern, Freiberuflern und Soloselbstständigen mit der Corona-Soforthilfe unter die Arme gegriffen. Je nach Betriebsgröße gab es bis zu 15.000 Euro als Zuschuss zu den Betriebskosten für drei Monate (in Ausnahmen fünf Monate). Ein Online-Antrag ohne weitere Bescheinigungen reichte meist aus, und kurze Zeit später war das Geld unbürokratisch auf dem Konto. Doch nun heißt es: Aufpassen! Wenn eine Überkompensation vorliegt, muss möglicherweise die Soforthilfe ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

Zur Berechnung der Überkompensation führt der Bund aktuell Gespräche mit den Ländern. Die Einzelheiten hierzu werden nach Abschluss der Gespräche publiziert. Mit dem Antrag hatten Empfänger der Soforthilfe eine Prognose ihres Liquiditätsengpasses abgegeben – als Basis für die Berechnung der Hilfszahlung.

Mögliche Überkompensationen auszugleichen ist wichtig. Bei Verdacht auf Subventionsbetrug droht dem Zahlungsempfänger im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung.